Für Fachbetriebe
Als Fachbetrieb Anfragen erhalten
Wir vermitteln Schadensmeldungen aus den Bereichen Wasserschaden, Leckortung, Trocknung und Brandschadensanierung an Fachbetriebe. Jede Meldung geht an einen passenden Fachbetrieb; abgerechnet wird je zugestellter Anfrage — nicht als Provision auf Ihren Umsatz und nicht nach Auftragserfolg.
Die anfragende Person wählt den Betrieb nicht aus: Sie beschreibt den Schaden, wir suchen den Betrieb. Für Sie heißt das, dass eine Meldung bei Ihnen ankommt, weil Gebiet und Gewerk passen — und dass Sie derjenige sind, der sich als Erster meldet. Diese Seite beschreibt, welche Unterlagen der Partnervertrag verlangt und wie die Aufnahme abläuft.
Wie die Vermittlung abläuft
Sechs Punkte stecken den Rahmen ab. Alles Weitere klären wir im Aufnahmegespräch.
- Die anfragende Person beschreibt den Schaden: Ort, Ursache, betroffene Räume, Zustand, Erreichbarkeit
- Sie willigt in die Weitergabe an einen geeigneten Fachbetrieb ein; ein Firmenname steht dabei nicht im Kästchen
- Wir ordnen die Meldung nach Gebiet, Gewerk und Dringlichkeit zu und geben sie an einen Betrieb
- Abgerechnet wird je zugestellter Anfrage, unabhängig davon, ob Sie den Auftrag bekommen
- Sie nehmen den Schaden selbst auf, kalkulieren selbst und schließen den Vertrag direkt ab
- Wir vermitteln nur: keine eigenen Geräte, keine eigene Ausführung, kein Eintritt in Ihren Auftrag
Schaden schildern — kostenlos und unverbindlich.
Zum FormularAufnahme in vier Schritten
Aufnahmegespräch
Wir klären Leistungsspektrum, Kapazität, Gerätebestand und die Gebiete, in denen Sie tatsächlich arbeiten — nicht die, in die Sie theoretisch fahren würden.
Unterlagen hinterlegen
Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle, soweit einschlägig, Betriebshaftpflicht, Fachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen und Angaben zur Beschäftigung Ihrer Mitarbeitenden — sie sind Bestandteil des Partnervertrags.
Gebiet, Kapazität und Bereitschaft festlegen
Postleitzahlbereiche, Fahrtradius, die Zahl der Anfragen pro Woche und die Zeiten, zu denen Sie Notdienstanfragen annehmen. Ein überbuchter Partner schadet allen Beteiligten.
Testphase
Ein begrenztes Anfragekontingent, danach eine gemeinsame Auswertung: Erreichbarkeit, Rückmeldung, Angebotsquote und die Rückmeldungen der Kundinnen und Kunden.
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Zum FormularUnterlagen für den Partnervertrag
Wir beurteilen keine Sanierungsqualität und sprechen keine Eignung aus. Für den Partnervertrag brauchen wir die Unterlagen, die belegen, unter welchen formalen Voraussetzungen Sie arbeiten — und wer im Schadensfall einsteht.
| Unterlage | Rechtsgrundlage oder Hintergrund | Wozu sie im Vertrag steht |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung, bei eingetragenen Unternehmen Handelsregisterauszug | Gewerbeordnung | Identität und Bestand des Betriebs |
| Eintragung in die Handwerksrolle, soweit ein zulassungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird | Handwerksordnung, Anlage A | Installations- und Heizungsbauarbeiten dürfen nur eingetragene Betriebe selbstständig ausführen |
| Betriebshaftpflichtversicherung | Vertraglich | Gearbeitet wird in fremden Wohnungen; für einen Schaden am Objekt muss jemand einstehen |
| Fachkunde und Ausstattung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, soweit Brand- oder Schimmelsanierung angeboten wird | TRGS 524; DGUV Regel 101-004 | Schutz der Beschäftigten und der Bewohner; ohne sie ist die Arbeit nicht zulässig |
| Anzeige als Sammler oder Beförderer von Abfällen, soweit Rückbaumaterial selbst abgefahren wird | § 53 KrWG | Gewerbsmäßiges Sammeln und Befördern nicht gefährlicher Abfälle ist anzeigepflichtig |
| Mess- und Trocknungstechnik mit Nachweis der Kalibrierung | Vertraglich | Ein Trocknungsprotokoll ist nur so belastbar wie das Gerät, das es erzeugt hat |
| Angaben zur Anmeldung der Mitarbeitenden | Sozialversicherungsrecht | Grundlage des Partnervertrags; ungeklärte Beschäftigungsverhältnisse schließt er aus |
Quelle: Handwerksordnung; § 53 KrWG; TRGS 524 · Stand Rechtsstand September 2026
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Zum FormularWie abgerechnet wird
Sie zahlen je zugestellter Anfrage, nicht je Auftrag. Der Grund ist einfach: Ob aus einer Meldung ein Auftrag wird, entscheiden Ihre Erreichbarkeit, Ihre Aufnahme und Ihr Preis. Darauf haben wir keinen Einfluss, und eine Abrechnung nach Abschluss würde uns dazu verleiten, Anfragen zu bewerten statt sie sauber weiterzugeben.
Der Preis unterscheidet sich nach Anfragetyp. Eine Notdienstmeldung mit laufendem Wasser, eine Leckortung und eine Brandschadensanierung sind für Sie unterschiedlich viel wert, und das bildet die Preisliste ab. Was wir nicht tun: Anfragen weiterverkaufen oder Meldungen weiterreichen, die für ein anderes Gewerk gedacht waren.
Für offensichtlich unbrauchbare Anfragen — falsche Rufnummer, Testeintrag, Objekt außerhalb Ihres Gebiets — gibt es eine Reklamationsregel. Wie sie im Einzelnen aussieht, steht im Partnervertrag.
Schaden schildern — kostenlos und unverbindlich.
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Zum FormularWas wir von Partnern erwarten
Diese Punkte stehen nicht im Vertrag, weil sie gut klingen, sondern weil an ihnen hängt, ob eine Vermittlung für die anfragende Person funktioniert hat.
- Rückmeldung innerhalb der vereinbarten Frist, auch wenn Sie absagen
- Aufnahme vor Ort, danach ein schriftliches Angebot mit getrennten Positionen
- Messprotokoll und Trocknungsverlauf werden dokumentiert und übergeben
- Keine Nachforderung während der Arbeiten, außer der Umfang hat sich nachweislich geändert
- Bei Brand- und Schimmelarbeiten die Schutzmaßnahmen nach den einschlägigen Regeln
- Klarheit darüber, welche Leistungen Nachunternehmer erbringen
- Keine Weitergabe der übermittelten Daten und keine Nutzung für andere Zwecke
Häufige Fragen
Was kostet eine Anfrage?
Der Preis richtet sich nach dem Anfragetyp; im Aufnahmegespräch nennen wir ihn für Ihre Gewerke und Gebiete verbindlich, bevor Sie sich entscheiden. Die Struktur ist immer dieselbe: Abrechnung je zugestellter Anfrage, keine Provision auf Ihren Umsatz und keine Beteiligung am Auftragswert.
An wie viele Betriebe geht eine Anfrage?
An einen. Jede Anfrage geht an genau einen passenden Fachbetrieb — Sie stehen bei dieser Meldung also mit niemandem im Wettbewerb. Dafür hängt an Ihrer Erreichbarkeit, ob die Vermittlung funktioniert hat.
Wie viele Anfragen bekomme ich?
Das hängt an Gebiet, Gewerk und Jahreszeit — Wasserschäden verteilen sich nicht gleichmäßig über das Jahr. Wir nennen keine Zahl, die wir nicht belegen können. Im Aufnahmegespräch legen wir eine Obergrenze je Woche fest, damit keine Meldung liegen bleibt.
Muss ich rund um die Uhr erreichbar sein?
Welche Bereitschaft wir für Notdienstanfragen voraussetzen, legen wir im Aufnahmegespräch gemeinsam fest — Sie geben an, zu welchen Zeiten Sie Notfälle annehmen, und bekommen außerhalb dieser Zeiten keine. Eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft ist keine Aufnahmevoraussetzung.
Bekomme ich Anfragen aus meinem gesamten Bundesland?
Anfragen bekommen Sie nur aus den Postleitzahlbereichen, die Sie tatsächlich bedienen. Wir schneiden Gebiete nach Fahrtwegen zu, nicht nach Verwaltungsgrenzen, und drosseln die Zahl der Anfragen auf Ihre Kapazität.
Führt dieses Portal selbst Sanierungen aus?
Dieses Portal führt keine Sanierungen aus, hält keine Geräte vor und tritt in keinen Auftrag ein. Wir nehmen Schadensmeldungen entgegen und geben sie weiter; Vertragspartner der Ausführung werden Sie und die anfragende Person. Damit stehen wir auch nicht im Wettbewerb zu Ihnen.
