Versicherung
Wasserschaden: wer zahlt?
Wer den Wasserschaden zahlt, entscheiden zwei Angaben: woher das Wasser kam und was es beschädigt hat. Ein Rohrbruch im Gebäude trifft die Wohngebäudeversicherung, die durchnässte Einrichtung die Hausratversicherung, ein Schaden in einer fremden Wohnung die Privathaftpflicht der verursachenden Person und Wasser von außen den Elementarbaustein.
Die Matrix auf dieser Seite führt beide Angaben zusammen und nennt für jede Konstellation den Meldeweg. Sie ist eine Einordnung der Systematik, keine Zusage über Ihren Fall — entschieden wird nach den Bedingungen, die Ihrem Vertrag beigefügt sind.
Matrix: Schadenursache und zuständige Versicherung
Suchen Sie in der ersten Angabe, was passiert ist, und in der zweiten, was beschädigt wurde. Die dritte Angabe nennt die Stelle, bei der die Meldung eingeht, die vierte den Punkt, an dem die Deckung im Zweifel hängt.
Rohrbruch in Wand, Decke oder Boden
Was beschädigt ist
Estrich, Dämmschicht, Putz, verklebter Bodenbelag, Mauerwerk
Wo der Schaden angemeldet wird
Wohngebäudeversicherung — gemeldet von Eigentümerin, Eigentümer oder der Hausverwaltung
Woran die Deckung hängt
Bestimmungswidriger Austritt aus einem Rohr des Gebäudes
Derselbe Rohrbruch
Was beschädigt ist
Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, lose verlegte Teppiche
Wo der Schaden angemeldet wird
Hausratversicherung der Person, die dort wohnt
Woran die Deckung hängt
Zugehörigkeit der Sache zum Hausrat statt zum Gebäude
Zulaufschlauch der Waschmaschine geplatzt, Wasser läuft in die Wohnung darunter
Was beschädigt ist
Fremde Wohnung und fremde Einrichtung
Wo der Schaden angemeldet wird
Privathaftpflicht der verursachenden Person; parallel meldet die geschädigte Seite ihrer eigenen Versicherung
Woran die Deckung hängt
Verschulden nach § 823 Abs. 1 BGB — ohne Verschulden greift die Haftpflicht nicht
Mieter beschädigt die gemietete Wohnung selbst
Was beschädigt ist
Gebäudeteile der gemieteten Wohnung
Wo der Schaden angemeldet wird
Privathaftpflicht mit eingeschlossenen Mietsachschäden; das Gebäude meldet der Vermieter seiner Gebäudeversicherung
Woran die Deckung hängt
Ob Mietsachschäden im Haftpflichtvertrag eingeschlossen sind
Wasser läuft beim Duschen oder Putzen über den Rand
Was beschädigt ist
Boden, Decke der darunterliegenden Wohnung
Wo der Schaden angemeldet wird
Nicht die Leitungswasserdeckung; bei Schäden bei anderen die Privathaftpflicht
Woran die Deckung hängt
Plansch- und Reinigungswasser ist in den Musterbedingungen kein Leitungswasser
Starkregen drückt Wasser ins Gebäude, Hochwasser tritt über
Was beschädigt ist
Gebäude und Einrichtung
Wo der Schaden angemeldet wird
Elementarbaustein der Gebäude- beziehungsweise Hausratversicherung
Woran die Deckung hängt
Ob der Elementarbaustein vereinbart ist — ohne ihn besteht keine Deckung
Wasser drückt aus dem Kanal zurück in Keller oder Bad
Was beschädigt ist
Gebäude und Einrichtung
Wo der Schaden angemeldet wird
Elementarbaustein
Woran die Deckung hängt
Rückstau ist in den Musterbedingungen eine Elementargefahr; die Bedingungen können Rückstausicherungen verlangen
Löschwasser nach einem Brand
Was beschädigt ist
Gebäude und Einrichtung
Wo der Schaden angemeldet wird
Gebäude- und Hausratversicherung über die Gefahr Feuer
Woran die Deckung hängt
Löschwasserschäden werden dem Brandereignis zugerechnet, nicht der Leitungswasserdeckung
Wasser tritt aus einer Leitung außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück aus
Was beschädigt ist
Zuleitung, Außenanlagen, Gebäude
Wo der Schaden angemeldet wird
Wohngebäudeversicherung
Woran die Deckung hängt
Ob Rohre außerhalb des Gebäudes mitversichert sind — die Musterbedingungen behandeln sie getrennt
Die Angabe „Wo der Schaden angemeldet wird“ nennt den ersten Weg, nicht den einzigen. Sind Gebäude und Einrichtung gleichzeitig betroffen, laufen zwei Meldungen parallel.
Quelle: VGB und VHB (Musterbedingungen des GDV), § 823 BGB · Stand Rechtsstand September 2026
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Zum Formular- Bestimmungswidriger Wasseraustritt
- Wasser tritt bestimmungswidrig aus, wenn es das Leitungssystem an einer Stelle verlässt, an der es nach der technischen Bestimmung des Systems nicht austreten soll — etwa durch einen Riss im Rohr, eine gelöste Verbindung oder ein undichtes Ventil.
- Der Begriff ist die Eintrittskarte in die Leitungswasserdeckung und die Trennlinie zu drei anderen Lagen: Wasser, das durch den offenen Duschvorhang läuft, tritt bestimmungsgemäß aus. Regen und Hochwasser stammen nicht aus dem Leitungssystem. Und Wasser, das aus dem Kanal zurückdrückt, läuft in die falsche Richtung durch ein System, das dafür nicht gebaut ist — beides Fälle für den Elementarbaustein.
Quelle: VGB und VHB, Musterbedingungen des GDV — Gefahr Leitungswasser · Stand Rechtsstand September 2026
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Zum FormularMatrix: Ihre Rolle und was daraus folgt
Dieselbe Schadenursache führt je nach Rolle zu einer anderen Aufgabe. Die Tabelle sagt, welchen Teil des Schadens Sie melden und welchen jemand anders meldet.
Mieterin oder Mieter
Ihr Teil des Schadens
Die eigene Einrichtung und ein Schaden, den Sie bei anderen verursacht haben
Die Versicherung dazu
Eigene Hausratversicherung; Privathaftpflicht, wenn Sie Verursacher sind
Wer den Rest meldet
Den Gebäudeschaden meldet der Vermieter seiner Gebäudeversicherung — Sie zeigen ihm den Mangel an (§ 536c BGB)
Vermieterin oder Vermieter
Ihr Teil des Schadens
Das Gebäude einschließlich Estrich, Putz und fest verlegter Böden
Die Versicherung dazu
Wohngebäudeversicherung
Wer den Rest meldet
Die Einrichtung der Mietpartei meldet diese ihrer eigenen Hausratversicherung
Selbstnutzende Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses
Ihr Teil des Schadens
Gebäude und Einrichtung — beides Ihres
Die Versicherung dazu
Wohngebäude- und Hausratversicherung, zwei getrennte Meldungen
Wer den Rest meldet
Niemand sonst; bei fremder Verursachung zusätzlich deren Haftpflicht
Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer
Ihr Teil des Schadens
Sondereigentum und Einrichtung
Die Versicherung dazu
Hausratversicherung; für das Sondereigentum je nach Bedingungen die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft
Wer den Rest meldet
Das gemeinschaftliche Eigentum meldet die Verwaltung über die Versicherung der Gemeinschaft
Verursachende Person in einer anderen Wohnung
Ihr Teil des Schadens
Der Schaden, den Sie bei anderen angerichtet haben
Die Versicherung dazu
Privathaftpflichtversicherung
Wer den Rest meldet
Die geschädigte Seite meldet parallel ihrer eigenen Versicherung
Bei Wohnungseigentum hängt die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum an der Teilungserklärung und an den Bedingungen der Gemeinschaftsversicherung. Fragen Sie die Verwaltung, bevor Sie einzeln melden.
Quelle: § 536c BGB, § 19 WEG (ordnungsmäßige Verwaltung) · Stand Rechtsstand September 2026
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Zum FormularWenn zwei Versicherungen zuständig sind
Gebäude- und Hausratversicherung schließen sich nicht aus, sie teilen sich den Schaden. Der durchnässte Estrich ist Sache der Gebäudeversicherung, das Sofa darauf Sache der Hausratversicherung. Beide Versicherer prüfen unabhängig, und beide können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Praktisch heißt das: Fotografieren Sie so, dass beide Meldungen aus demselben Material bedient werden können — der Raum im Überblick, der Wasserstand, das nasse Bauteil, die beschädigten Sachen einzeln. Und schreiben Sie in beide Meldungen, dass parallel noch eine zweite läuft, mit Nennung des anderen Versicherers.
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Zum FormularWas Sie klären, bevor Sie melden
Fünf Angaben, die in jeder Meldung stehen und über die Zuordnung entscheiden. Sie sind schnell zusammengetragen und ersparen Rückfragen.
- Herkunft des Wassers: Rohr, Gerät, Heizung, Niederschlag oder Kanal — so genau, wie Sie es zu diesem Zeitpunkt sagen können.
- Zeitpunkt des Bemerkens und, falls bekannt, des Beginns.
- Betroffene Räume und Bauteile, getrennt von den betroffenen beweglichen Sachen.
- Ihre Rolle: Mieter, Vermieter, selbstnutzender Eigentümer oder Wohnungseigentümer.
- Ob andere Wohnungen betroffen sind und wer dort wohnt — das entscheidet über den Haftpflichtweg.
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Zum FormularHäufige Fragen
Wer zahlt einen Wasserschaden in der Mietwohnung?
Den Schaden am Gebäude trägt die Wohngebäudeversicherung, die der Vermieter abgeschlossen hat; die durchnässte Einrichtung der Mietpartei fällt unter deren eigene Hausratversicherung. Der Mieter zeigt den Mangel dem Vermieter an (§ 536c BGB), der Vermieter meldet dem Gebäudeversicherer. Hat eine Seite den Schaden schuldhaft verursacht, kommt zusätzlich deren Haftpflichtversicherung in Betracht.
Zahlt die Hausratversicherung auch den Schaden am Gebäude?
Die Hausratversicherung deckt bewegliche Sachen, nicht das Gebäude. Estrich, Putz, verklebte Bodenbeläge und Sanitärobjekte gehören nach den Musterbedingungen zur Wohngebäudeversicherung. Eine Ausnahme sehen die Musterbedingungen für Sachen vor, die eine Mietpartei auf eigene Kosten eingefügt hat und für die sie die Gefahr trägt.
Wer zahlt, wenn niemand schuld ist?
Ein Wasserschaden setzt kein Verschulden voraus, um versichert zu sein. Die Gebäude- und die Hausratversicherung zahlen für das Ereignis, nicht für ein Fehlverhalten. Ein Verursacher wird erst dann wichtig, wenn ein Dritter geschädigt ist — dessen Haftpflicht setzt nach § 823 BGB Verschulden voraus.
Wer zahlt den Wasserschaden im selbstgenutzten Eigenheim?
Dort tragen Sie beide Rollen zugleich: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt den Schaden am Gebäude, die eigene Hausratversicherung den an der Einrichtung — zwei Meldungen, zwei Vorgänge. Eine Mietminderung gibt es ohne Mietverhältnis nicht; was bleibt, sind die eigenen Aufwendungen für Unterbringung und Mehraufwand, die je nach Vertrag begrenzt erstattet werden. Prüfen Sie beide Policen auf Selbstbeteiligung und Deckungssummen, bevor Sie Aufträge vergeben.
Was ist, wenn ich gar keine Versicherung habe?
Ohne eigene Versicherung tragen Sie den Schaden an Ihren Sachen selbst, sofern kein anderer haftet. Hat eine andere Person den Schaden verursacht, bleibt der Anspruch gegen sie und ihre Haftpflichtversicherung bestehen. Bei einem Wasseraustritt aus einer Nachbarwohnung kommt zusätzlich ein Ausgleich ohne Verschulden in Betracht.
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden selbst verursacht habe?
Ein selbst verursachter Schaden bleibt in der eigenen Gebäude- oder Hausratversicherung grundsätzlich versichert. Die Grenze zieht § 81 VVG: Bei Vorsatz entfällt die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Einfache Unachtsamkeit ist keine grobe Fahrlässigkeit.
Wer zahlt die Selbstbeteiligung?
Die vereinbarte Selbstbeteiligung trägt die Person, die den Vertrag hat — sie wird von der Entschädigung abgezogen. Hat ein Dritter den Schaden schuldhaft verursacht, kann die Selbstbeteiligung Teil des Schadens sein, den Sie bei ihm geltend machen. Wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ist, steht im Versicherungsschein.
