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Wasserschaden Fachbetriebe

Versicherung

Wasserschaden: wer zahlt?

Wer den Wasserschaden zahlt, entscheiden zwei Angaben: woher das Wasser kam und was es beschädigt hat. Ein Rohrbruch im Gebäude trifft die Wohngebäudeversicherung, die durchnässte Einrichtung die Hausratversicherung, ein Schaden in einer fremden Wohnung die Privathaftpflicht der verursachenden Person und Wasser von außen den Elementarbaustein.

Die Matrix auf dieser Seite führt beide Angaben zusammen und nennt für jede Konstellation den Meldeweg. Sie ist eine Einordnung der Systematik, keine Zusage über Ihren Fall — entschieden wird nach den Bedingungen, die Ihrem Vertrag beigefügt sind.

Matrix: Schadenursache und zuständige Versicherung

Suchen Sie in der ersten Angabe, was passiert ist, und in der zweiten, was beschädigt wurde. Die dritte Angabe nennt die Stelle, bei der die Meldung eingeht, die vierte den Punkt, an dem die Deckung im Zweifel hängt.

Rohrbruch in Wand, Decke oder Boden

Was beschädigt ist

Estrich, Dämmschicht, Putz, verklebter Bodenbelag, Mauerwerk

Wo der Schaden angemeldet wird

Wohngebäudeversicherung — gemeldet von Eigentümerin, Eigentümer oder der Hausverwaltung

Woran die Deckung hängt

Bestimmungswidriger Austritt aus einem Rohr des Gebäudes

Derselbe Rohrbruch

Was beschädigt ist

Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, lose verlegte Teppiche

Wo der Schaden angemeldet wird

Hausratversicherung der Person, die dort wohnt

Woran die Deckung hängt

Zugehörigkeit der Sache zum Hausrat statt zum Gebäude

Zulaufschlauch der Waschmaschine geplatzt, Wasser läuft in die Wohnung darunter

Was beschädigt ist

Fremde Wohnung und fremde Einrichtung

Wo der Schaden angemeldet wird

Privathaftpflicht der verursachenden Person; parallel meldet die geschädigte Seite ihrer eigenen Versicherung

Woran die Deckung hängt

Verschulden nach § 823 Abs. 1 BGB — ohne Verschulden greift die Haftpflicht nicht

Mieter beschädigt die gemietete Wohnung selbst

Was beschädigt ist

Gebäudeteile der gemieteten Wohnung

Wo der Schaden angemeldet wird

Privathaftpflicht mit eingeschlossenen Mietsachschäden; das Gebäude meldet der Vermieter seiner Gebäudeversicherung

Woran die Deckung hängt

Ob Mietsachschäden im Haftpflichtvertrag eingeschlossen sind

Wasser läuft beim Duschen oder Putzen über den Rand

Was beschädigt ist

Boden, Decke der darunterliegenden Wohnung

Wo der Schaden angemeldet wird

Nicht die Leitungswasserdeckung; bei Schäden bei anderen die Privathaftpflicht

Woran die Deckung hängt

Plansch- und Reinigungswasser ist in den Musterbedingungen kein Leitungswasser

Starkregen drückt Wasser ins Gebäude, Hochwasser tritt über

Was beschädigt ist

Gebäude und Einrichtung

Wo der Schaden angemeldet wird

Elementarbaustein der Gebäude- beziehungsweise Hausratversicherung

Woran die Deckung hängt

Ob der Elementarbaustein vereinbart ist — ohne ihn besteht keine Deckung

Wasser drückt aus dem Kanal zurück in Keller oder Bad

Was beschädigt ist

Gebäude und Einrichtung

Wo der Schaden angemeldet wird

Elementarbaustein

Woran die Deckung hängt

Rückstau ist in den Musterbedingungen eine Elementargefahr; die Bedingungen können Rückstausicherungen verlangen

Löschwasser nach einem Brand

Was beschädigt ist

Gebäude und Einrichtung

Wo der Schaden angemeldet wird

Gebäude- und Hausratversicherung über die Gefahr Feuer

Woran die Deckung hängt

Löschwasserschäden werden dem Brandereignis zugerechnet, nicht der Leitungswasserdeckung

Wasser tritt aus einer Leitung außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück aus

Was beschädigt ist

Zuleitung, Außenanlagen, Gebäude

Wo der Schaden angemeldet wird

Wohngebäudeversicherung

Woran die Deckung hängt

Ob Rohre außerhalb des Gebäudes mitversichert sind — die Musterbedingungen behandeln sie getrennt

Die Angabe „Wo der Schaden angemeldet wird“ nennt den ersten Weg, nicht den einzigen. Sind Gebäude und Einrichtung gleichzeitig betroffen, laufen zwei Meldungen parallel.

Quelle: VGB und VHB (Musterbedingungen des GDV), § 823 BGB · Stand Rechtsstand September 2026

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Bestimmungswidriger Wasseraustritt
Wasser tritt bestimmungswidrig aus, wenn es das Leitungssystem an einer Stelle verlässt, an der es nach der technischen Bestimmung des Systems nicht austreten soll — etwa durch einen Riss im Rohr, eine gelöste Verbindung oder ein undichtes Ventil.
Der Begriff ist die Eintrittskarte in die Leitungswasserdeckung und die Trennlinie zu drei anderen Lagen: Wasser, das durch den offenen Duschvorhang läuft, tritt bestimmungsgemäß aus. Regen und Hochwasser stammen nicht aus dem Leitungssystem. Und Wasser, das aus dem Kanal zurückdrückt, läuft in die falsche Richtung durch ein System, das dafür nicht gebaut ist — beides Fälle für den Elementarbaustein.

Quelle: VGB und VHB, Musterbedingungen des GDV — Gefahr Leitungswasser · Stand Rechtsstand September 2026

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Matrix: Ihre Rolle und was daraus folgt

Dieselbe Schadenursache führt je nach Rolle zu einer anderen Aufgabe. Die Tabelle sagt, welchen Teil des Schadens Sie melden und welchen jemand anders meldet.

Mieterin oder Mieter

Ihr Teil des Schadens

Die eigene Einrichtung und ein Schaden, den Sie bei anderen verursacht haben

Die Versicherung dazu

Eigene Hausratversicherung; Privathaftpflicht, wenn Sie Verursacher sind

Wer den Rest meldet

Den Gebäudeschaden meldet der Vermieter seiner Gebäudeversicherung — Sie zeigen ihm den Mangel an (§ 536c BGB)

Vermieterin oder Vermieter

Ihr Teil des Schadens

Das Gebäude einschließlich Estrich, Putz und fest verlegter Böden

Die Versicherung dazu

Wohngebäudeversicherung

Wer den Rest meldet

Die Einrichtung der Mietpartei meldet diese ihrer eigenen Hausratversicherung

Selbstnutzende Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses

Ihr Teil des Schadens

Gebäude und Einrichtung — beides Ihres

Die Versicherung dazu

Wohngebäude- und Hausratversicherung, zwei getrennte Meldungen

Wer den Rest meldet

Niemand sonst; bei fremder Verursachung zusätzlich deren Haftpflicht

Wohnungseigentümerin oder Wohnungseigentümer

Ihr Teil des Schadens

Sondereigentum und Einrichtung

Die Versicherung dazu

Hausratversicherung; für das Sondereigentum je nach Bedingungen die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft

Wer den Rest meldet

Das gemeinschaftliche Eigentum meldet die Verwaltung über die Versicherung der Gemeinschaft

Verursachende Person in einer anderen Wohnung

Ihr Teil des Schadens

Der Schaden, den Sie bei anderen angerichtet haben

Die Versicherung dazu

Privathaftpflichtversicherung

Wer den Rest meldet

Die geschädigte Seite meldet parallel ihrer eigenen Versicherung

Bei Wohnungseigentum hängt die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum an der Teilungserklärung und an den Bedingungen der Gemeinschaftsversicherung. Fragen Sie die Verwaltung, bevor Sie einzeln melden.

Quelle: § 536c BGB, § 19 WEG (ordnungsmäßige Verwaltung) · Stand Rechtsstand September 2026

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Wenn zwei Versicherungen zuständig sind

Gebäude- und Hausratversicherung schließen sich nicht aus, sie teilen sich den Schaden. Der durchnässte Estrich ist Sache der Gebäudeversicherung, das Sofa darauf Sache der Hausratversicherung. Beide Versicherer prüfen unabhängig, und beide können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Praktisch heißt das: Fotografieren Sie so, dass beide Meldungen aus demselben Material bedient werden können — der Raum im Überblick, der Wasserstand, das nasse Bauteil, die beschädigten Sachen einzeln. Und schreiben Sie in beide Meldungen, dass parallel noch eine zweite läuft, mit Nennung des anderen Versicherers.

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Was Sie klären, bevor Sie melden

Fünf Angaben, die in jeder Meldung stehen und über die Zuordnung entscheiden. Sie sind schnell zusammengetragen und ersparen Rückfragen.

  • Herkunft des Wassers: Rohr, Gerät, Heizung, Niederschlag oder Kanal — so genau, wie Sie es zu diesem Zeitpunkt sagen können.
  • Zeitpunkt des Bemerkens und, falls bekannt, des Beginns.
  • Betroffene Räume und Bauteile, getrennt von den betroffenen beweglichen Sachen.
  • Ihre Rolle: Mieter, Vermieter, selbstnutzender Eigentümer oder Wohnungseigentümer.
  • Ob andere Wohnungen betroffen sind und wer dort wohnt — das entscheidet über den Haftpflichtweg.

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Häufige Fragen

Wer zahlt einen Wasserschaden in der Mietwohnung?

Den Schaden am Gebäude trägt die Wohngebäudeversicherung, die der Vermieter abgeschlossen hat; die durchnässte Einrichtung der Mietpartei fällt unter deren eigene Hausratversicherung. Der Mieter zeigt den Mangel dem Vermieter an (§ 536c BGB), der Vermieter meldet dem Gebäudeversicherer. Hat eine Seite den Schaden schuldhaft verursacht, kommt zusätzlich deren Haftpflichtversicherung in Betracht.

Zahlt die Hausratversicherung auch den Schaden am Gebäude?

Die Hausratversicherung deckt bewegliche Sachen, nicht das Gebäude. Estrich, Putz, verklebte Bodenbeläge und Sanitärobjekte gehören nach den Musterbedingungen zur Wohngebäudeversicherung. Eine Ausnahme sehen die Musterbedingungen für Sachen vor, die eine Mietpartei auf eigene Kosten eingefügt hat und für die sie die Gefahr trägt.

Wer zahlt, wenn niemand schuld ist?

Ein Wasserschaden setzt kein Verschulden voraus, um versichert zu sein. Die Gebäude- und die Hausratversicherung zahlen für das Ereignis, nicht für ein Fehlverhalten. Ein Verursacher wird erst dann wichtig, wenn ein Dritter geschädigt ist — dessen Haftpflicht setzt nach § 823 BGB Verschulden voraus.

Wer zahlt den Wasserschaden im selbstgenutzten Eigenheim?

Dort tragen Sie beide Rollen zugleich: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt den Schaden am Gebäude, die eigene Hausratversicherung den an der Einrichtung — zwei Meldungen, zwei Vorgänge. Eine Mietminderung gibt es ohne Mietverhältnis nicht; was bleibt, sind die eigenen Aufwendungen für Unterbringung und Mehraufwand, die je nach Vertrag begrenzt erstattet werden. Prüfen Sie beide Policen auf Selbstbeteiligung und Deckungssummen, bevor Sie Aufträge vergeben.

Was ist, wenn ich gar keine Versicherung habe?

Ohne eigene Versicherung tragen Sie den Schaden an Ihren Sachen selbst, sofern kein anderer haftet. Hat eine andere Person den Schaden verursacht, bleibt der Anspruch gegen sie und ihre Haftpflichtversicherung bestehen. Bei einem Wasseraustritt aus einer Nachbarwohnung kommt zusätzlich ein Ausgleich ohne Verschulden in Betracht.

Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden selbst verursacht habe?

Ein selbst verursachter Schaden bleibt in der eigenen Gebäude- oder Hausratversicherung grundsätzlich versichert. Die Grenze zieht § 81 VVG: Bei Vorsatz entfällt die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Einfache Unachtsamkeit ist keine grobe Fahrlässigkeit.

Wer zahlt die Selbstbeteiligung?

Die vereinbarte Selbstbeteiligung trägt die Person, die den Vertrag hat — sie wird von der Entschädigung abgezogen. Hat ein Dritter den Schaden schuldhaft verursacht, kann die Selbstbeteiligung Teil des Schadens sein, den Sie bei ihm geltend machen. Wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ist, steht im Versicherungsschein.

E-Mail: info@wasserschaden-fachbetriebe.deKostenlos anfragen