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Wasserschaden Fachbetriebe

Übersicht

Wasserschaden sanieren: Ablauf, Gewerke und Dauer

Die Sanierung eines Wasserschadens läuft in vier Abschnitten: Wasseraustritt stoppen, Ursache orten, betroffene Bauteile öffnen und technisch trocknen, danach wiederherstellen. Den Zeitplan bestimmt die Trocknung — sie entscheidet, wann Estrich, Putz und Bodenbelag wieder aufgebaut werden dürfen.

Dieses Portal saniert nicht selbst. Wir nehmen Ihre Schadensmeldung entgegen und geben sie an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient — den Betrieb suchen wir. Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich; vergütet werden wir von dem Betrieb, nicht von Ihnen.

Wasserschadensanierung
Die Wiederherstellung eines durch Wasser geschädigten Gebäudeteils — von der Ortung der Ursache über den Rückbau der durchfeuchteten Schichten und die technische Trocknung bis zum Wiederaufbau von Estrich, Putz und Oberfläche.
Zwei Dinge gehören nicht dazu und werden getrennt beauftragt: die Reparatur der schadhaften Leitung selbst, die ein Installationsbetrieb ausführt, und die Regulierung des Schadens, die zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer läuft. Die Sanierung setzt an dem an, was das Wasser im Bauteil hinterlassen hat.

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Der Ablauf in sieben Schritten

Die Reihenfolge gibt die Sache vor: Solange Wasser nachläuft, führt jede Trocknung ins Leere — und solange ein Bauteil feucht ist, hält kein neuer Belag darauf.

  1. 1. Wasseraustritt stoppen

    Absperrhahn am betroffenen Strang schließen, sonst den Haupthahn am Hauswasseranschluss. Steht Wasser an Steckdosen, Verteilern oder Elektrogeräten, wird zuerst der betroffene Stromkreis abgeschaltet.

  2. 2. Zustand dokumentieren

    Fotos und ein Video von jedem betroffenen Raum, bevor geräumt oder abgesaugt wird. Diese Aufnahmen sind später die Grundlage der Schadenaufstellung gegenüber dem Versicherer — der Zustand lässt sich danach nicht mehr herstellen.

  3. 3. Schaden melden

    Der Versicherer wird unverzüglich informiert, mit Datum, Uhrzeit und vermuteter Ursache. Was Sie sofort tun dürfen und was Sie abstimmen müssen, steht in den Obliegenheiten Ihres Vertrags.

  4. 4. Ursache orten

    Bei einem sichtbaren Bruch ist die Stelle bekannt. Zeigt sich Feuchte ohne sichtbare Quelle, wird die Austrittsstelle gesucht, bevor geöffnet wird — sonst wird an der falschen Stelle aufgestemmt.

  5. 5. Betroffene Schichten öffnen

    Wasser läuft in Fugen, unter den Estrich und in die Dämmschicht darunter. Welche Schichten geöffnet werden, entscheidet die Messung und nicht der Augenschein.

  6. 6. Technisch trocknen und messen

    Trocknungsgeräte entziehen der Konstruktion Feuchte. Der Verlauf wird gemessen und protokolliert; die Trocknung endet am erreichten Zielwert, nicht an einem Kalendertag.

  7. 7. Wiederherstellen

    Estrich, Putz, Anstrich und Bodenbelag kommen zurück, wenn die Messwerte das hergeben. Wer früher schließt, schließt die Feuchte mit ein.

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Welches Gewerk welchen Teil übernimmt

An einer Sanierung sind mehrere Gewerke beteiligt. Für Sie zählt nicht, wie viele Firmen kommen, sondern dass zu jeder Zeile ein Nachweis existiert, den Sie anfordern können.

AufgabeWer sie ausführtWoran Sie sehen, dass sie erledigt ist
Schadhafte Leitung reparierenSanitär- oder HeizungsbetriebReparaturbericht mit Angabe der Schadstelle
Austrittsstelle suchenLeckortungsbetriebOrtungsbericht mit eingesetztem Verfahren und Fundstelle
Wasser aufnehmen, Bauteile öffnenSanierungsbetriebRückbauprotokoll: welche Schicht in welchem Raum entfernt wurde
Technisch trocknenTrocknungsbetriebMessprotokoll mit Startwert, Verlauf und Endwert je Messpunkt
Elektroinstallation prüfenElektrofachbetriebSchriftlicher Prüfbericht vor der Wiederinbetriebnahme
Estrich, Putz und Trockenbau wieder aufbauenEstrich-, Maler- oder TrockenbaubetriebDie Trocknungsfreigabe liegt vor dem Aufbau, nicht danach
Schadstoffhaltige Bauteile ausbauenFachbetrieb mit der dafür nötigen QualifikationErkundung vor dem Eingriff, Ausbau nach dem einschlägigen Regelwerk

Ein Unternehmen kann mehrere Zeilen abdecken. Entscheidend ist, dass die Leistungen im Angebot getrennt ausgewiesen sind — nur so lassen sie sich vergleichen und gegenüber dem Versicherer aufschlüsseln.

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Wovon die Dauer abhängt

Die Gesamtdauer bestimmt die Trocknung, nicht der Rückbau und nicht die Wiederherstellung. Wie lange getrocknet werden muss, hängt an vier Größen: der Wassermenge, die eingedrungen ist, dem Aufbau des betroffenen Bauteils, der Zugänglichkeit der feuchten Schicht und der Zeit, die zwischen Schaden und Trocknungsbeginn vergangen ist.

Deshalb steht am Anfang eine Messung und kein Termin. Ein Datum, das vor der ersten Messreihe genannt wird, ist eine Schätzung. Lassen Sie sich den erwarteten Zeitraum nach der ersten Messreihe schriftlich geben und bei jeder Folgemessung fortschreiben — dann sehen Sie, ob die Trocknung vorankommt.

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Was Sie sich zeigen lassen können

Diese Unterlagen entstehen bei der Arbeit ohnehin. Sie lassen sich anfordern, auch wenn Sie selbst nichts messen können:

  • Das Messprotokoll der Feuchtemessung mit Datum, Messpunkt, Verfahren und Wert.
  • Den Ortungsbericht, wenn die Ursache gesucht werden musste — mit dem eingesetzten Verfahren und der Fundstelle.
  • Das Rückbauprotokoll: welche Schicht in welchem Raum entfernt wurde und aus welchem Grund.
  • Die Trocknungsfreigabe vor dem Wiederaufbau, mit den Endwerten der letzten Messung.
  • Ein Angebot, das Ortung, Trocknung und Wiederherstellung getrennt ausweist statt als eine Summe.
  • Bei Verdacht auf schadstoffhaltige Bauteile: die Erkundung vor dem Ausbau, nicht danach.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Sanierung eines Wasserschadens?

Die Dauer einer Wasserschadensanierung bestimmt die Trocknung, und die richtet sich nach dem Messwert statt nach dem Kalender. Wie viel Zeit nötig ist, hängt an der Wassermenge, am Aufbau des Bauteils, an der Zugänglichkeit der feuchten Schicht und daran, wie schnell nach dem Schaden mit der Trocknung begonnen wurde. Einen belastbaren Zeitraum nennt ein Betrieb nach der ersten Messreihe.

Muss der Estrich aufgestemmt werden?

Ob der Estrich geöffnet werden muss, entscheidet die Messung der Schicht darunter. Ist nur die Oberfläche betroffen, kann von oben getrocknet werden; steht Wasser in der Dämmschicht, muss die Luft dorthin gelangen — über die Randfuge oder über Bohrungen. Lassen Sie sich den Messwert zeigen, auf dem die Entscheidung beruht.

Kann ich die Räume während der Trocknung nutzen?

Räume mit laufenden Trocknungsgeräten sind nur eingeschränkt nutzbar: Die Geräte erzeugen Geräusch und Abwärme, und Fenster und Türen müssen geschlossen bleiben, damit die Trocknung wirkt. Ob und wie lange die Wohnung bewohnbar bleibt, gehört in die Absprache mit dem Betrieb und in die Meldung an den Versicherer.

Beauftrage ich den Sanierungsbetrieb selbst oder die Versicherung?

Der Sanierungsvertrag kommt zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande. Der Versicherer prüft und reguliert den Schaden, die Wahl des ausführenden Betriebs bleibt bei Ihnen, soweit Ihr Vertrag nichts anderes vorsieht. Stimmen Sie Umfang und Beauftragung vor der Ausführung mit dem Versicherer ab — dazu können Ihre Bedingungen Sie verpflichten.

Was kostet die Anfrage über dieses Portal?

Die Anfrage über dieses Portal ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Vergütet werden wir von dem Fachbetrieb, an den wir Ihre Meldung geben; an niemanden sonst geht sie. Eine Vermittlungsgebühr fällt für Sie nicht an, und aus der Anfrage entsteht kein Auftrag.

Wer zahlt die Wasserschadensanierung?

Wer zahlt, entscheidet die beschädigte Sache: das Gebäude die Wohngebäudeversicherung, die Einrichtung die Hausratversicherung, einen fremdverursachten Schaden die Haftpflicht der verursachenden Person. Der Sanierungsvertrag kommt trotzdem zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande — der Versicherer reguliert, beauftragen tun Sie. Welche Versicherung in Ihrer Lage greift, zeigt die Zuständigkeits-Weiche.

Kommt der Betrieb für die Wasserschadensanierung aus meiner Nähe?

Ihre Anfrage zur Wasserschadensanierung geht an einen Betrieb, der Ihr Gebiet bedient — entschieden wird das über die Postleitzahl, nicht über eine Stadtgrenze. Denn ein Betrieb bringt Geräte hin, holt sie wieder ab und kommt zur Messung vorbei: Sein Gebiet endet an der Entfernung, die er sinnvoll fahren kann. Woher das Wasser kam, müssen Sie dafür nicht wissen.

E-Mail: info@wasserschaden-fachbetriebe.deKostenlos anfragen