Der Ablauf ohne Kleingedrucktes
So läuft die Vermittlung ab
Drei Schritte: Sie melden den Schaden, wir geben die Meldung an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Betrieb sieht sich den Schaden an und macht Ihnen ein Angebot. Danach entscheiden Sie, ob Sie ihn beauftragen.
An dem Auftrag selbst sind wir nicht beteiligt. Der Vertrag über Ortung, Trocknung oder Sanierung entsteht zwischen Ihnen und dem Betrieb — wir stellen den Kontakt her und treten danach zur Seite.
- Vermittlung
- Die Weitergabe einer Schadensmeldung an ausführende Fachbetriebe, die daraufhin von sich aus ein Angebot machen. Der Vermittler wird vom Betrieb vergütet, nicht vom Anfragenden, und wird nicht Partei des späteren Sanierungsvertrags.
- Abzugrenzen ist die Vermittlung nach der einen Seite vom Generalunternehmer, der die Arbeiten selbst schuldet und Subunternehmer einsetzt, und nach der anderen Seite vom Branchenverzeichnis, das nur Adressen listet und keine Anfrage weitergibt. Dieses Portal ist weder das eine noch das andere.
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Zum FormularDie drei Schritte im Einzelnen
Sie melden den Schaden
Schadenart, ob noch Wasser läuft, seit wann, Gebäudeart, Postleitzahl und ein Rückweg. Je genauer die Angaben, desto belastbarer die erste Einschätzung — exakt sein muss nichts davon. Die Ursache müssen Sie nicht kennen.
Wir suchen den Betrieb und geben die Meldung weiter
Anhand von Postleitzahl, Schadenart und Dringlichkeit suchen wir einen Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient, und geben Ihre Angaben dorthin weiter. Sie werden also nicht von Anrufen überrollt — es ist einer.
Besichtigung, Messung, Angebot
Der Betrieb sieht sich den Schaden an und misst die Feuchtigkeit im Bauteil. Erst daraus ergeben sich Umfang, Trocknungsdauer und Kosten. Sie vergleichen und beauftragen — oder eben nicht. Eine Verpflichtung entsteht an keiner Stelle.
Wovon dieses Portal lebt
Die Betriebe zahlen für die Anfragen, die sie von uns erhalten. Sie als Geschädigter zahlen nichts, weder für die Vermittlung noch für das Angebot, und wir sind am Auftragswert nicht beteiligt.
Das hat eine Folge, die Sie kennen sollten: Unser Interesse liegt daran, dass Sie eine Anfrage stellen. Unser Interesse an der zweiten Anfrage liegt daran, dass die erste gut gelaufen ist. Deshalb geben wir eine Anfrage dorthin, wo Gebiet und Gewerk passen, und deshalb steht in der Tabelle unten auch, was wir ausdrücklich nicht zusagen.
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Zum FormularWas wir zusagen und was nicht
Die zweite Angabe ist die wichtigere. In einer Notfallwelt entscheidet nicht, was jemand verspricht, sondern was er ausdrücklich offen lässt.
| Zugesagt | Nicht zugesagt |
|---|---|
| Ihre Daten gehen nur weiter, wenn Sie das Häkchen gesetzt haben — und nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. | Eine bestimmte Rückmeldezeit — weder in Minuten noch in Stunden. |
| Wir suchen den Fachbetrieb, der Ihr Gebiet bedient. Sie müssen niemanden aussuchen. | Welcher Betrieb es wird und ob er den Auftrag annimmt. Auslastung und Entfernung entscheiden mit. |
| Kostenlos und unverbindlich, ohne Vermittlungsgebühr und ohne Aufschlag. | Ein bestimmter Preis oder ein bestimmter Termin. |
| Freie Anbieterwahl: Sie können jedes Angebot ablehnen, ohne das zu begründen. | Eine bestimmte Zahl von Angeboten. Wer vergleichen will, holt weitere selbst ein. |
| Widerruf der Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft. | Haftung für die Ausführung. Dafür ist Ihr Vertragspartner der Betrieb. |
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Zum FormularWarum die Messung vor dem Preis steht
Bei einem Wasserschaden ist der sichtbare Fleck nicht zwangsläufig der ganze Schaden. Wasser läuft an Rohren entlang, sammelt sich in der Dämmschicht unter dem Estrich und zieht in angrenzende Wände. Wie weit es gekommen ist, zeigt erst eine Messung — und davon hängt ab, ob getrocknet oder aufgestemmt wird.
Deshalb gilt die Reihenfolge: erst Ursache und Feuchtezustand feststellen, dann Umfang und Kosten benennen, dann trocknen, dann wiederherstellen. Ein Preis, der vor der Messung genannt wird, ist entweder vorsichtshalber zu hoch oder er wird später nachgefordert.
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Zum FormularSchaden schildern — kostenlos und unverbindlich.
Zum FormularHäufige Fragen
Kostet mich die Vermittlung etwas?
Für Sie ist die Vermittlung kostenlos. Bezahlt werden wir von den Betrieben, die Anfragen erhalten; am Auftragswert sind wir nicht beteiligt. Es gibt keine Vermittlungsgebühr und keinen Aufschlag auf die Rechnung des Betriebs.
Bin ich verpflichtet, eines der Angebote anzunehmen?
Weder die Anfrage noch eine Besichtigung verpflichtet Sie zu etwas. Sie können alle Angebote ablehnen, ohne das zu begründen, und einen Betrieb beauftragen, den Sie ganz woanders gefunden haben.
Wie schnell meldet sich ein Betrieb?
Eine Rückmeldezeit können wir nicht nennen: Sie hängt an Auslastung und Bereitschaft des einzelnen Betriebs, und eine geschätzte Frist wäre in dieser Lage das Schlechteste — Sie würden darauf warten. Wenn Wasser austritt, warten Sie darauf nicht: Stellen Sie zuerst das Wasser ab.
Rechnen Sie mit meiner Versicherung ab?
Die Abrechnung läuft zwischen dem Betrieb, Ihnen und Ihrem Versicherer. Wir sind daran nicht beteiligt und dürfen es auch nicht sein: Beratung zu Versicherungsverträgen ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, und diese Erlaubnis haben wir nicht.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich niemanden beauftrage?
Die Angaben werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Abwicklung und für den Nachweis der Einwilligung nötig ist. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen; ab dem Widerruf unterbleibt jede weitere Weitergabe. Die Fristen im Einzelnen nennt die Datenschutzerklärung.
