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Wasserschaden Fachbetriebe

Auswahl und Ablauf

So wählen wir den Fachbetrieb aus

Sie beschreiben den Schaden, wir suchen den Betrieb: Wir geben Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient. Welcher das ist, entscheidet sich anhand Ihrer Angaben — deshalb steht auf dieser Seite kein Firmenname, sondern der Weg dorthin.

Diese Seite erklärt, woran wir die Auswahl festmachen, was Sie von dem Betrieb erwarten können und was ausdrücklich nicht zugesagt ist. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich.

Woran wir die Auswahl festmachen

Vier Merkmale entscheiden, wohin eine Anfrage geht. Sie stehen in dieser Reihenfolge, weil das obere jedes darunter aussticht:

  1. Das Gebiet. Leckortung, Trocknung und Sanierung sind Fahrtleistungen: Ein Betrieb bringt Messtechnik und Geräte mit und holt sie nach der Trocknung wieder ab. Sein Einsatzgebiet endet an einer Entfernung, nicht an einer Stadtgrenze — deshalb fragt das Formular nach der Postleitzahl des Gebäudes und nicht nach Ihrer eigenen Anschrift.
  2. Das Gewerk. Eine Leckortung, eine Bautrocknung und eine Schimmelsanierung sind drei verschiedene Arbeiten mit verschiedener Ausrüstung. Ihre Angabe zur Schadenart entscheidet, welches Gewerk zuerst gebraucht wird.
  3. Die Dringlichkeit. Ob gerade noch Wasser läuft, ist die erste Frage des Formulars. Ein Fall, der einen Notdienst braucht, geht nicht an einen Betrieb, der frühestens in der nächsten Woche fahren kann.
  4. Die Erreichbarkeit. Ein Betrieb, der auf Anfragen nicht antwortet, bekommt keine weiteren. Das ist die einzige Rückkopplung, die ein Vermittlungsportal hat — und der Grund, warum wir Anfragen nicht breit streuen.

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Was wir vor der Weitergabe klären

Bevor ein Betrieb Anfragen bekommt, hinterlegt er Firmierung, Einsatzgebiet, Gewerke und einen erreichbaren Kontakt. Ohne diese vier Angaben lässt sich eine Anfrage nicht zuordnen, und eine Weitergabe ohne Zuordnung wäre eine Verteilung ins Blaue.

Was darin ausdrücklich nicht enthalten ist: eine Bewertung der Handwerksleistung. Wir vergeben kein Siegel, sprechen über keinen einzelnen Auftrag ein Urteil und beaufsichtigen keine Baustelle. Ob eine Zusammenarbeit trägt, entscheidet sich zwischen Ihnen und dem Betrieb — die Fragen weiter unten sind dafür gemacht.

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Was Sie von dem Betrieb erwarten können

Das ist der Ablauf, auf den eine Vermittlung hinausläuft. Er ist die Erwartung an den Betrieb, keine Zusage über einen Termin:

  • Er meldet sich bei Ihnen über den Weg, den Sie im Formular angegeben haben — telefonisch nur, wenn Sie das zweite Häkchen gesetzt haben.
  • Er sieht sich den Schaden an und misst die Feuchtigkeit im Bauteil, bevor über Umfang und Kosten gesprochen wird.
  • Er nennt Umfang der Erstmaßnahmen und Art der Abrechnung, bevor Trocknungsgeräte aufgestellt werden.
  • Er tritt unter seiner vollständigen Firmierung auf, und die steht auch auf dem Angebot.
  • Er nimmt ein Nein hin: Sie können sein Angebot ablehnen, ohne das zu begründen.

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Was Sie einen Betrieb selbst fragen können

Wir sprechen keine Eignung aus. Diese sieben Fragen können Sie einem Betrieb aber selbst stellen — am Telefon, vor dem Termin, und die Antworten schriftlich verlangen:

  • Wie lautet die vollständige Firmierung, und stimmt sie mit der auf dem Angebot überein?
  • Besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, und wie hoch ist die Deckungssumme? Bei Arbeiten in bewohnten Gebäuden geht es um Schäden an fremdem Eigentum.
  • Wird der Feuchtezustand vor Beginn der Trocknung gemessen und das Ergebnis schriftlich übergeben?
  • Stehen Umfang der Erstmaßnahmen und Art der Abrechnung schriftlich fest, bevor Geräte aufgestellt werden?
  • Bei Schimmelbefall: Welche Sachkunde für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen liegt vor?
  • Welches Einsatzgebiet wird bedient — und fällt Ihre Postleitzahl hinein?
  • Über welchen Kontakt ist der Betrieb erreichbar, wenn während der Trocknung etwas auffällt?

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Warum die Anfrage für Sie kostenlos ist

Bezahlt werden wir von dem Fachbetrieb, der die Anfrage erhält. Für Sie entstehen keine Vermittlungsgebühr und kein Aufschlag auf die Rechnung des Betriebs; am Auftragswert sind wir nicht beteiligt. Was Sie am Ende zahlen, ändert an unserer Vergütung nichts.

Das hat eine Folge, die Sie kennen sollten: Unser Interesse liegt an der Anfrage, nicht an Ihrem Auftrag. Ihr Schutz davor, dass daraus Druck wird, sind die beiden getrennten Einwilligungen, die freie Anbieterwahl und der Widerruf, der jederzeit möglich ist.

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Wie Sie die Weitergabe widerrufen

Ein Widerruf ist formlos möglich, ohne Begründung und mit Wirkung für die Zukunft — per E-Mail oder Brief über die Kontaktwege dieses Portals. Nennen Sie dabei Ihre Postleitzahl und das ungefähre Datum der Anfrage, damit sich der Vorgang zuordnen lässt.

Ab dem Widerruf unterbleibt jede weitere Weitergabe. Angaben, die bereits bei einem Betrieb liegen, können wir dort nicht zurückholen; für sie ist der Betrieb Ihr Ansprechpartner. Das Häkchen für den Anruf lässt sich getrennt widerrufen, ohne dass die Anfrage selbst hinfällig wird.

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Vermittlung an einen Fachbetrieb
Die Weitergabe einer Schadensmeldung an einen ausführenden Fachbetrieb, der daraufhin von sich aus Kontakt aufnimmt und ein Angebot macht. Der Vermittler wird vom Betrieb vergütet, nicht vom Anfragenden, und wird nicht Partei des späteren Sanierungsvertrags.
Das ist weder ein Generalunternehmer, der die Arbeiten selbst schuldet, noch ein Branchenverzeichnis, das Adressen listet und nichts weitergibt. Dieses Portal ist die Stelle dazwischen: Es nimmt die Meldung auf und sucht den Betrieb.

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Was diese Seite nicht ist

Kein Gütesiegel und keine Empfehlung. Wir sind keine Aufsichtsbehörde und übernehmen keine Gewähr für die Leistung eines Betriebs. Den Vertrag über Ortung, Trocknung oder Sanierung schließen Sie mit dem Betrieb, nicht mit uns.

Was diese Seite leistet: Sie können nachlesen, wonach eine Anfrage zugeordnet wird, was Sie von dem Betrieb erwarten dürfen und wie Sie Ihre Einwilligung wieder aus der Welt schaffen. Preis, Termin und Ausführung bleiben Sache des Vertrags, den Sie mit dem Betrieb schließen.

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Häufige Fragen

Erfahre ich vor dem Absenden, welcher Betrieb meine Anfrage bearbeitet?

Nein, und zwar nicht aus Zurückhaltung: Beim Absenden steht es noch nicht fest. Wir suchen den Betrieb erst anhand Ihrer Angaben — Gebiet, Gewerk, Dringlichkeit. Sie erfahren den Namen, sobald der Betrieb sich bei Ihnen meldet, spätestens auf seinem Angebot.

Geht meine Anfrage an mehrere Betriebe gleichzeitig?

Wir geben Ihre Anfrage an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihr Gebiet bedient. Sie werden also nicht von Anrufen überrollt. Wenn Sie vergleichen möchten, steht es Ihnen frei, weitere Angebote selbst einzuholen — eine Bindung entsteht durch die Anfrage an keiner Stelle.

Prüfen Sie die Betriebe?

Wir klären Firmierung, Einsatzgebiet, Gewerke und einen erreichbaren Kontakt, damit eine Anfrage überhaupt zugeordnet werden kann. Eine Bewertung der Handwerksleistung ist das nicht, und ein Siegel vergeben wir nicht. Die Liste „Was Sie einen Betrieb selbst fragen können“ ist der ehrlichere Weg: Sie prüft das, was für Ihren Auftrag zählt.

Zahlen die Betriebe für die Anfragen?

Die Betriebe zahlen für die Anfragen, die sie erhalten — davon lebt dieses Portal. An Ihrem Auftrag verdienen wir dagegen nicht mit: Was Sie am Ende zahlen, ändert an unserer Vergütung nichts.

Was ist, wenn ein Betrieb sich nicht an sein Angebot hält?

Ansprüche aus dem Sanierungsvertrag richten sich gegen den Betrieb und nicht gegen uns, denn den Vertrag schließen Sie mit ihm. Halten Sie sich dabei an das, was schriftlich zugesagt war — das ist der Grund, warum Messwerte und Leistungsumfang vor Beginn schriftlich vorliegen sollten.

E-Mail: info@wasserschaden-fachbetriebe.deKostenlos anfragen