Selbst nachrechnen
Stromkosten der Trocknungsgeräte — und wer sie erstattet
Der Strom der Trocknungsgeräte läuft über den Zähler des Objekts und erscheint auf Ihrer Stromrechnung, nicht auf der des Betriebs. Die Rechnung dazu ist einfach: Leistungsaufnahme in Kilowatt mal Laufzeit in Stunden ergibt den Verbrauch in Kilowattstunden, multipliziert mit dem Arbeitspreis ergibt den Betrag.
Alle drei Werte können Sie selbst beschaffen: die Leistungsaufnahme steht auf dem Typenschild des Geräts, die Laufzeit im Trocknungsprotokoll, der Arbeitspreis auf Ihrer Stromrechnung. Diese Seite zeigt die Rechnung, den Nachweis und den Weg zur Erstattung.
- Arbeitspreis
- Der Teil des Strompreises, der je verbrauchter Kilowattstunde anfällt — angegeben in Cent je Kilowattstunde. Vom Grundpreis unterscheidet er sich dadurch, dass er mit dem Verbrauch steigt.
- Für die Trocknung zählt allein der Arbeitspreis: Der Grundpreis fällt ohnehin an, die Geräte erhöhen nur die verbrauchte Menge. Sie finden ihn auf Ihrer Jahresabrechnung oder im Abschlagsschreiben Ihres Versorgers.
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Zum FormularDie Rechnung in drei Schritten
- Leistungsaufnahme ablesen — Sie steht auf dem Typenschild jedes Geräts. Tausend Watt sind eine Kilowattstunde je Betriebsstunde — das ist der ganze Umrechnungstrick.
- Mit der Laufzeit multiplizieren — Ein Gerät, das einen Tag durchläuft, kommt auf vierundzwanzig Betriebsstunden. Jedes Gerät wird einzeln gerechnet: Entfeuchter, zwei Ventilatoren und ein Verdichter sind vier Posten, nicht einer.
- Mit dem Arbeitspreis multiplizieren — Das Ergebnis ist der Betrag auf Ihrer Stromrechnung. Halten Sie ihn schriftlich fest — genau diese Rechnung reichen Sie beim Versicherer ein.
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Zum FormularRechenbeispiel: Verbrauch je Tag und je Woche
Die Zahlen der ersten Angabe sind angenommene Werte, keine Geräteangaben. Setzen Sie die Leistungsaufnahme ein, die auf Ihrem Typenschild steht — die Rechnung bleibt dieselbe.
0,3 kW (300 Watt)
Verbrauch bei 24 Stunden Dauerlauf
7,2 kWh
Verbrauch in 7 Tagen
50,4 kWh
Betrag in 7 Tagen bei angenommenen 0,35 Euro je Kilowattstunde
17,64 Euro
0,5 kW (500 Watt)
Verbrauch bei 24 Stunden Dauerlauf
12,0 kWh
Verbrauch in 7 Tagen
84,0 kWh
Betrag in 7 Tagen bei angenommenen 0,35 Euro je Kilowattstunde
29,40 Euro
1,0 kW (1000 Watt)
Verbrauch bei 24 Stunden Dauerlauf
24,0 kWh
Verbrauch in 7 Tagen
168,0 kWh
Betrag in 7 Tagen bei angenommenen 0,35 Euro je Kilowattstunde
58,80 Euro
2,0 kW (2000 Watt)
Verbrauch bei 24 Stunden Dauerlauf
48,0 kWh
Verbrauch in 7 Tagen
336,0 kWh
Betrag in 7 Tagen bei angenommenen 0,35 Euro je Kilowattstunde
117,60 Euro
Beide Eingangsgrößen sind Annahmen, ausdrücklich gekennzeichnet: die Leistungsaufnahme und der Arbeitspreis von 0,35 Euro je Kilowattstunde. Die Tabelle enthält nur Arithmetik — keine Aussage darüber, wie viel ein bestimmtes Gerät aufnimmt oder was Strom bei Ihnen kostet. Ihre eigenen Werte stehen auf dem Typenschild und auf Ihrer Stromrechnung.
Quelle: Eigene Rechnung aus den angenommenen Werten der ersten Angabe und einem angenommenen Arbeitspreis von 0,35 Euro je Kilowattstunde — keine Messung und keine Marktangabe · Stand Annahme, zu prüfen mit jeder Preisrunde (Februar und August)
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Zum FormularWarum die Nennleistung nicht der Tagesverbrauch ist
Ein Kondensationstrockner läuft nicht durchgehend auf voller Leistung. Der Verdichter schaltet ab, wenn der eingestellte Wert erreicht ist, und der Ventilator läuft weiter; ein Gerät mit Abtauautomatik hat weitere Phasen mit anderer Aufnahme. Die Rechnung mit der Nennleistung und vierundzwanzig Stunden ist deshalb die Obergrenze, nicht der zu erwartende Wert.
Der belastbare Weg führt am Zähler vorbei: Wer den Zählerstand vor dem Aufstellen und nach dem Abbau abliest, hat den tatsächlichen Verbrauch — abzüglich dessen, was der Haushalt in derselben Zeit ohnehin gebraucht hätte. Ein Zwischenzähler an der Steckdose macht daraus einen sauberen Einzelwert.
So belegen Sie den Verbrauch
Fünf Schritte, von denen die ersten beiden sich nicht nachholen lassen. Sie kosten wenige Minuten und entscheiden über die Erstattung.
Zählerstand vor dem Aufbau ablesen
Stand mit Datum und Uhrzeit notieren und das Zählwerk fotografieren. Ohne diesen Ausgangswert bleibt später nur die Schätzung.
Typenschilder fotografieren
Von jedem aufgestellten Gerät die Leistungsaufnahme festhalten. Das Bild dokumentiert zugleich, wie viele Geräte tatsächlich im Raum standen.
Laufzeiten protokollieren lassen
Aufbau- und Abbautag je Gerät gehören ins Trocknungsprotokoll. Verlangen Sie diese Angabe ausdrücklich im Angebot, nicht erst am Ende.
Zählerstand nach dem Abbau ablesen
Erneut mit Datum, Uhrzeit und Foto. Die Differenz zum Ausgangswert ist der Gesamtverbrauch des Zeitraums.
Rechnung aufstellen und einreichen
Verbrauch mal Arbeitspreis, dazu die Belege: Protokoll, Zählerfotos, Stromabrechnung mit dem ausgewiesenen Arbeitspreis. Reichen Sie diese Aufstellung mit der Schadennummer ein.
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Zum FormularHäufige Fragen
Wie viel Strom verbraucht ein Trocknungsgerät?
Der Verbrauch eines Trocknungsgeräts ergibt sich aus seiner Leistungsaufnahme mal der Laufzeit: Ein Gerät mit einem Kilowatt Aufnahme verbraucht in einer Betriebsstunde eine Kilowattstunde. Die Aufnahme steht auf dem Typenschild. Weil Geräte takten und abschalten, ist der Dauerlaufwert die Obergrenze und nicht der zu erwartende Verbrauch.
Wer zahlt den Strom für die Bautrocknung?
Der Strom läuft zunächst über den Zähler des Objekts und damit über die Rechnung der Person, die den Anschluss hält. Ob er erstattet wird, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag und nach der Ursache des Schadens. Fragen Sie die Erstattung bei der Schadenmeldung ausdrücklich ab und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
Wie weise ich den Verbrauch nach?
Der Nachweis gelingt über zwei Zählerstände mit Datum und Foto — einen vor dem Aufstellen, einen nach dem Abbau — sowie über das Trocknungsprotokoll mit Gerätezahl und Laufzeiten. Ein Zwischenzähler an der Steckdose liefert den genauesten Einzelwert. Ohne den Ausgangswert bleibt nur eine Schätzung, die der Versicherer nicht annehmen muss.
Lohnt es sich, die Geräte nachts abzuschalten?
Ein Abschalten der Geräte über Nacht verlängert die Trocknung und spart in der Summe wenig, weil die Feuchte in der Zwischenzeit aus dem Bauteil nachrückt. Der Aufbau ist auf Dauerlauf ausgelegt. Wenn der Verbrauch zum Problem wird, ist die Gerätezahl das Gespräch — nicht der Nachtbetrieb.
Zählt der Grundpreis meines Stromtarifs mit?
Für die Trocknung zählt allein der Arbeitspreis je Kilowattstunde. Der Grundpreis fällt unabhängig vom Verbrauch an und ändert sich durch die Geräte nicht. Rechnen Sie deshalb mit dem Arbeitspreis, den Ihre Jahresabrechnung ausweist.
