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Wasserschaden Fachbetriebe

Einordnung

Schimmel und Gesundheit: Beschwerden und Risikogruppen

Schimmelbefall in Innenräumen gilt als hygienisches Problem und soll aus Vorsorgegründen beseitigt werden — unabhängig von der Art des Pilzes und unabhängig davon, ob jemand Beschwerden bemerkt. Das ist die Einordnung des Umweltbundesamtes und die Grundlage jeder Empfehlung auf diesen Seiten.

Was diese Seite nicht leistet: Sie stellt keine Diagnose, sie ordnet keine Beschwerden einem Befall zu und sie nennt keine Symptomliste zum Abgleichen. Ob gesundheitliche Beschwerden mit einem Schimmelbefall zusammenhängen, kann nur ärztlich beurteilt werden.

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Hygienische Bewertung von Innenraumschimmel
Die gesundheitsbezogene Vorsorgeregel, nach der sichtbarer oder nachgewiesener Schimmelbefall in Innenräumen nicht hinzunehmen und zu beseitigen ist — ohne dass dafür ein Nachweis konkreter gesundheitlicher Auswirkungen im Einzelfall erforderlich wäre.
Die Regel ist bewusst so gefasst, dass sie ohne Messwert auskommt. Sie stellt nicht darauf ab, wie viel Belastung nachweisbar ist, sondern darauf, dass ein Befall im Innenraum grundsätzlich nicht dorthin gehört.

Quelle: Umweltbundesamt, Schimmelleitfaden — Grundsätze der gesundheitlichen Bewertung · Stand 2. September 2026

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Warum die Vorsorgeregel ohne Messwert auskommt

Der Zusammenhang zwischen Feuchte und Schimmel in Gebäuden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist Gegenstand umfangreicher Forschung. Die daraus abgeleitete praktische Konsequenz ist einfacher als die Forschungslage: Ein Befall wird beseitigt und die Feuchtequelle abgestellt, ohne dass zuvor geklärt werden muss, wie stark er im Einzelfall wirkt.

Für Sie heißt das: Die Frage, ob ein Befall beseitigt werden soll, ist bereits beantwortet. Offen ist nur, wie — und das entscheiden Fläche, Untergrund und Ursache.

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Gruppen, die als empfindlicher gelten

Der Leitfaden des Umweltbundesamtes weist darauf hin, dass ein Befall für bestimmte Personengruppen mit einem höheren Risiko verbunden sein kann. Die Aufzählung ist eine allgemeine Einordnung und keine Aussage über eine einzelne Person:

  • Menschen mit geschwächtem oder unterdrücktem Immunsystem.
  • Menschen mit bestehenden Atemwegserkrankungen.
  • Menschen mit einer bekannten Allergie gegen Schimmelpilzbestandteile.
  • Für diese Gruppen gilt zusätzlich: Arbeiten am Befall sollten sie nicht selbst ausführen und währenddessen nicht im Raum sein.

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Was jetzt zu tun ist, ohne zu spekulieren

Diese Schritte sind unabhängig von jeder gesundheitlichen Beurteilung richtig und lassen sich sofort umsetzen:

  1. Den Befall dokumentieren: Fotos mit Datum, Ausdehnung markieren, Ort notieren.
  2. Die Ursache klären lassen, statt sofort zu reinigen — sonst wächst der Befall nach.
  3. Den Befall entfernen lassen oder, wenn die Kriterien der Eigenleistung erfüllt sind, selbst entfernen.
  4. Bei gesundheitlichen Fragen ärztlichen Rat einholen und den Wohnungsbefund dabei erwähnen.
  5. In einer Mietwohnung den Befall unverzüglich und schriftlich anzeigen.
  6. Betroffene Räume bis zur Beseitigung gut lüften und den Befall nicht trocken bearbeiten.

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Häufige Fragen

Ist Schimmel in der Wohnung gesundheitsschädlich?

Schimmelbefall in Innenräumen ist nach der Bewertung des Umweltbundesamtes ein hygienisches Problem, das aus Vorsorgegründen beseitigt werden soll. Diese Einordnung gilt unabhängig von der Art des Pilzes und unabhängig davon, ob im Einzelfall Beschwerden auftreten. Ob gesundheitliche Beschwerden mit einer Wohnung zusammenhängen, lässt sich nur ärztlich beurteilen.

Gibt es Grenzwerte für Schimmel in der Raumluft?

Für Schimmelpilze in der Innenraumluft bestehen keine gesundheitsbezogenen Grenzwerte. Die Konzentrationen schwanken mit Außenluft, Jahreszeit und Nutzung, sodass sich aus einem einzelnen Messwert keine Handlungsschwelle ableiten lässt. Deshalb richtet sich die Entscheidung über eine Sanierung nach dem Befund am Gebäude und nicht nach einer Zahl aus der Luft.

Ab welcher Größe wird ein Befall zum Problem?

Für die Frage, ob beseitigt wird, spielt die Größe keine Rolle — sichtbarer Befall soll aus Vorsorgegründen entfernt werden. Die Größe entscheidet darüber, wie: Sie bestimmt zusammen mit dem Untergrund, ob eine Eigenleistung noch vertretbar ist oder ob abgeschottet, zurückgebaut und feingereinigt werden muss.

Muss ich ausziehen, wenn Schimmel in der Wohnung ist?

Ob eine Wohnung während eines Befalls weiter genutzt werden kann, ist eine Einzelfallfrage und keine, die sich pauschal beantworten lässt. Für gesundheitliche Aspekte ist die ärztliche Beurteilung maßgeblich, für wohnhygienische Fragen ist das örtliche Gesundheitsamt ansprechbar. In einer Mietwohnung kommt die mietrechtliche Seite hinzu, die auf einer eigenen Seite behandelt wird.

E-Mail: info@wasserschaden-fachbetriebe.deKostenlos anfragen