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Wasserschaden Fachbetriebe

Akuter Schaden

Wasserschaden-Notdienst: schnelle Hilfe bei akutem Wasseraustritt

Bei akutem Wasseraustritt gilt eine Reihenfolge: Wasser abstellen, im betroffenen Bereich den Strom abschalten, dann Hilfe holen. Jede Minute, in der Wasser weiterläuft, vergrößert den Schaden an Estrich, Dämmschicht und Wänden — deshalb steht das Absperren vor allem anderen, auch vor dem Anruf.

Ihre Schadensmeldung nehmen wir über das Anfrageformular entgegen und geben sie an einen passenden Fachbetrieb weiter. Wir rücken nicht selbst aus; für Sie ist die Meldung kostenlos und unverbindlich.

Die ersten Minuten

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Sie kosten zusammen wenige Minuten und entscheiden über einen erheblichen Teil des späteren Schadens.

  1. Wasser abstellen

    Ist die Stelle bekannt, schließen Sie das Eckventil davor — an Waschbecken, WC, Wasch- oder Spülmaschine. Ist sie unbekannt, gehen Sie an den Hauptabsperrhahn; er sitzt am Hausanschluss, im Keller oder in einem Hauswirtschaftsraum. Bei Wasser aus der Heizung wird die Anlage abgestellt.

  2. Strom abschalten

    Läuft Wasser an Steckdosen, Leuchten oder Verteilern entlang oder steht es auf dem Boden, schalten Sie den betroffenen Stromkreis ab. Sicherungskasten nur betreten, wenn Sie trocken stehen und der Kasten trocken ist.

  3. Bei Gefahr die 112 rufen

    Strom im Wasser, nachgebende Decken, Gasgeruch, Menschen in Gefahr: Dafür ist die Feuerwehr zuständig und nicht ein Sanierungsbetrieb. Die 112 geht in diesem Fall jedem anderen Anruf vor.

  4. Dokumentieren, bevor Sie aufwischen

    Fotos und ein kurzes Video von der Wasserspur, den betroffenen Räumen und dem Zeitpunkt. Danach Wasser aufnehmen, Möbel hochstellen, empfindliche Sachen aus dem Bereich bringen — das mindert den Schaden und ist ausdrücklich erwünscht.

  5. Melden

    Nachbarn unter und über Ihnen informieren, in der Mietwohnung den Vermieter oder die Hausverwaltung, dann den Versicherer und einen Fachbetrieb. Die Reihenfolge dieser drei Anrufe richtet sich danach, wo noch Wasser steht.

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Wasserschaden-Notdienst
Ein Fachbetrieb, der bei akutem Wasseraustritt kurzfristig anrückt, den Austritt stoppt oder provisorisch sichert, freies Wasser aufnimmt und die Feuchte im Bauteil erfasst, bevor die eigentliche Sanierung geplant wird.
Er ersetzt weder die Feuerwehr, die bei Gefahr für Menschen zuständig ist, noch die spätere Instandsetzung. Seine Aufgabe ist zeitkritisch und begrenzt: den Schaden anhalten und den Zustand messbar machen.

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Was ein Notdienst am Telefon von Ihnen braucht

Diese Angaben entscheiden, ob ein Betrieb den Einsatz einschätzen kann. Legen Sie sie sich vor dem Anruf zurecht — das kostet dreißig Sekunden und spart eine Rückfragerunde.

  • Adresse, Etage und wie man ins Gebäude kommt, auch nachts
  • Was austritt: Trinkwasser, Heizungswasser oder Abwasser
  • Ob das Wasser abgestellt ist oder weiterläuft
  • Seit wann es läuft und wie es entdeckt wurde
  • Welche Räume betroffen sind und ob Wasser in tiefere Etagen gelaufen ist
  • Welche Böden betroffen sind — Fliesen, Parkett, Laminat, Teppich
  • Ob Strom im betroffenen Bereich abgeschaltet ist
  • Ob Sie Eigentümerin, Mieter oder Verwaltung sind und wer den Auftrag erteilen darf
  • Ob der Schaden bereits einem Versicherer gemeldet ist

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Was vor Ort als Erstes geschieht

Die Reihenfolge folgt aus der Sache: Solange Wasser nachläuft, ist jede Trocknung sinnlos, und ohne Messwerte weiß niemand, wie weit die Feuchte gelaufen ist. Welche Schritte in Ihrem Fall nötig sind, entscheidet der Betrieb vor Ort.

  1. Austritt stoppen oder provisorisch sichern, damit kein Wasser nachläuft
  2. Freies Wasser aufnehmen, beginnend dort, wo es weiterlaufen kann
  3. Prüfen, ob elektrische Anlagen betroffen sind, und die Bereiche sichern
  4. Feuchte in Boden, Wänden und Dämmschichten messen und den Schaden kartieren
  5. Klären, ob die Austrittsstelle sichtbar ist oder geortet werden muss
  6. Entscheiden, welche Bauteile getrocknet und welche geöffnet werden müssen
  7. Trocknungsgeräte aufstellen und die Messwerte protokollieren
  8. Aufnahme und Fotos übergeben — für Ihre Meldung an den Versicherer

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Wer im Notfall wofür zuständig ist

Nicht jeder Wasseraustritt ist ein Fall für denselben Anruf. Die Tabelle sortiert die vier Stellen, die in Betracht kommen.

LageZuständigWas dabei gilt
Gefahr für Menschen, Strom im Wasser, nachgebende DeckeFeuerwehr über 112Geht jedem anderen Anruf vor
Störung am Hausanschluss oder an der WasseruhrWasserversorgungsunternehmenDer Hausanschluss steht nach der AVBWasserV im Eigentum des Versorgers
Mietwohnung, Schaden an Leitung oder GebäudeVermieter oder HausverwaltungMangel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB); Verwaltungen können eigene Notrufnummern haben
Leitung im Gebäude undicht, Reparatur nötigInstallations- oder SanierungsbetriebWer den Auftrag erteilt, wird Vertragspartner — nicht der Versicherer
Wasser im Bauteil, Trocknung nötigSanierungs- oder TrocknungsbetriebBeginnt erst, wenn kein Wasser mehr nachläuft

Quelle: AVBWasserV; § 536c BGB · Stand Rechtsstand September 2026

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Häufige Fragen

Was mache ich bei einem Wasserschaden zuerst?

Zuerst wird die Wasserzufuhr abgestellt — am Eckventil, wenn die Austrittsstelle bekannt ist, sonst am Hauptabsperrhahn des Gebäudes. Danach wird der Strom im betroffenen Bereich abgeschaltet, sofern Wasser an elektrischen Anlagen steht. Erst dann folgen Dokumentation, Wasseraufnahme und die Meldung.

Wen rufe ich bei einem Wasserschaden nachts an?

Bei Gefahr für Menschen ist die 112 die richtige Nummer; für die Schadensbehebung ein Installations- oder Sanierungsbetrieb, in der Mietwohnung zusätzlich Vermieter oder Hausverwaltung. Ihre Meldung nehmen wir über das Anfrageformular entgegen — auch nachts — und geben sie an einen passenden Fachbetrieb weiter. Feste Rückmeldezeiten sagen wir nicht zu, und ob nachts jemand anrückt, hängt am einzelnen Betrieb.

Was kostet ein Wasserschaden-Notdienst?

Die Meldung über dieses Portal ist kostenlos und unverbindlich; berechnet wird nur der Einsatz des Betriebs, den Sie beauftragen. Fragen Sie am Telefon nach Anfahrt, Stundensatz, Zuschlägen außerhalb der Regelarbeitszeit und danach, was der Einsatz umfasst. Eigene Preisangaben veröffentlichen wir nicht, weil wir keine eigene Preisbasis haben.

Zahlt die Versicherung den Notdiensteinsatz?

Aufwendungen, die der Abwendung oder Minderung des Schadens dienen, sind im Gesetz als erstattungsfähig angelegt (§ 83 VVG) — dazu können Sofortmaßnahmen eines Notdienstes gehören. Ob und in welcher Höhe Ihr Vertrag zahlt, entscheidet der Versicherer nach den vereinbarten Bedingungen. Melden Sie den Schaden deshalb früh und heben Sie jede Rechnung auf.

Muss ich den Wasserschaden sofort melden?

Der Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen (§ 30 VVG); als Mieterin oder Mieter zeigen Sie den Mangel zusätzlich unverzüglich dem Vermieter an (§ 536c BGB). Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern — Sofortmaßnahmen dürfen Sie vorher treffen.

Kommt ein Betrieb aus meiner Region?

Ihre Meldung geht an einen Fachbetrieb, der Ihr Gebiet anfährt — den suchen wir für Sie, anhand von Gebiet, Schadensbild und Dringlichkeit. Welche Region hinter Ihrer Postleitzahl liegt, zeigt der Postleitzahl-Finder.

E-Mail: info@wasserschaden-fachbetriebe.deKostenlos anfragen