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Wasserschaden Fachbetriebe

Soforthilfe

Keller läuft voll bei Starkregen und Hochwasser

Läuft der Keller bei Starkregen voll, ist die erste Entscheidung nicht die Pumpe, sondern der Strom: Der Raum wird nicht betreten, solange die Stromkreise dort nicht abgeschaltet sind. Abgepumpt wird erst, wenn der Wasserstand draußen sinkt — solange außen Wasser drückt, stützt das Wasser im Keller Wände und Bodenplatte von innen.

Danach entscheidet die Dokumentation über alles Weitere. Fotos vom Wasserstand, eine Markierung an der Wand, eine Liste der betroffenen Gegenstände und eine frühe Meldung an die Versicherung sind der Unterschied zwischen einem regulierten und einem strittigen Schaden.

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Die ersten Schritte, in dieser Reihenfolge

Die Reihenfolge ist keine Empfehlung für Ordnungsliebende, sondern das, was die Folgeschäden begrenzt.

  1. Personen und Tiere in Sicherheit bringen

    Untergeschosse verlassen, Wege zu Ausgängen freihalten, Kinder und Haustiere aus dem Bereich nehmen. Materielle Werte kommen später.

  2. Strom abschalten lassen

    Betroffene Stromkreise ausschalten, wenn der Sicherungskasten trocken und sicher erreichbar ist. Andernfalls Netzbetreiber oder Feuerwehr verständigen und den Raum geschlossen halten.

  3. Öl und Gefahrstoffe prüfen

    Steht im Keller ein Heizöltank, kann er bei steigendem Wasser aufschwimmen und Leitungen abreißen. Bei Ölgeruch oder sichtbarem Film auf dem Wasser die Feuerwehr rufen — ausgetretenes Öl verändert die gesamte spätere Sanierung und darf nicht abgepumpt werden.

  4. Erst pumpen, wenn der Wasserstand draußen sinkt

    Solange das Grundwasser oder die Überflutung außen hoch steht, drückt es gegen Wände und Bodenplatte. Wird der Keller zu früh leergepumpt, fehlt der Gegendruck von innen. Warten Sie ab und pumpen Sie dann schrittweise.

  5. Wasserstand und Schäden dokumentieren

    Vor dem Auspumpen fotografieren und filmen. Den höchsten Wasserstand an der Wand markieren und die Markierung mit Datum versehen. Jedes beschädigte Gerät und Möbelstück einzeln fotografieren, möglichst mit Typenschild.

  6. Versicherung melden, bevor entsorgt wird

    Melden Sie den Schaden umgehend und fragen Sie ausdrücklich, was Sie entsorgen dürfen. Beschädigte Gegenstände sind der Beleg für die Schadenhöhe; wer sie vor der Freigabe wegwirft, muss sie später beschreiben statt zeigen.

  7. Trocknung starten, bevor Schimmel entsteht

    Durchfeuchtete Wände, Estriche und Dämmschichten trocknen ohne technische Trocknung nicht in vertretbarer Zeit aus. Je später die Trocknung beginnt, desto größer wird der Anteil, der ausgebaut statt getrocknet werden muss.

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Rückstau
Rückstau ist der Zustand, in dem Abwasser aus der öffentlichen Kanalisation zurück in ein Gebäude drückt, weil der Kanal die anfallende Wassermenge nicht abführen kann. Es tritt dort aus, wo eine Entwässerungsstelle unterhalb der Rückstauebene liegt — an Bodenabläufen, Duschen, Toiletten und Waschbecken im Untergeschoss.
Die Rückstauebene ist die Höhe, bis zu der das Wasser im Kanal ansteigen kann; sie liegt an der Straßenoberkante, soweit die kommunale Entwässerungssatzung nichts anderes bestimmt. Alles darunter ist gegen Rückstau zu sichern — durch eine Rückstausicherung oder eine Hebeanlage. Ob eine solche Sicherung vorhanden und gewartet war, wird nach einem Schaden zur zentralen Frage: Versicherungsbedingungen können den Schutz an ihre Funktionsfähigkeit knüpfen — was für Sie gilt, steht im eigenen Vertrag.

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Drei Wege, auf denen Wasser von außen hereinkommt

Der Weg entscheidet über die Sanierung und über die Frage, welche Versicherung überhaupt in Betracht kommt. Er lässt sich am Schadensbild ablesen.

WegWoran Sie ihn erkennenWas daraus folgt
OberflächenwasserWasser läuft über Lichtschächte, die Kellertreppe, die Garageneinfahrt oder unter der Tür hindurch. Der Schaden beginnt oben und außen, das Wasser ist trüb und führt Schlamm mit.Betroffen sind zuerst Wand- und Bodenoberflächen im Eintrittsbereich; Schlamm und Laub müssen vor der Trocknung heraus.
Rückstau aus dem KanalWasser steigt aus Bodenablauf, Dusche oder Toilette im Untergeschoss auf, auch wenn außen nichts sichtbar zusammenläuft. Der Geruch ist deutlich, das Wasser ist verunreinigt.Zusätzlich zur Trocknung wird eine hygienische Behandlung nötig; die Frage nach Rückstausicherung und Wartung wird versicherungsseitig gestellt.
Ansteigendes Grundwasser bei HochwasserWasser tritt großflächig aus Boden, Wandfuß und Bauteilfugen aus, ohne erkennbaren Eintrittspunkt, und steigt langsam mit dem Pegel draußen.Auspumpen erst nach dem Sinken des Außenwasserstands; die Trocknung dauert länger, weil das Wasser tief in die Bauteile eingedrungen ist.

Die Zuordnung zu einer Versicherung folgt nicht dem Schadensbild allein, sondern dem Vertrag. Ereignisse dieser Art fallen nicht unter den Schutz für Leitungswasser.

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Was in die Dokumentation gehört

Diese Angaben brauchen Sie unabhängig davon, welche Versicherung am Ende eintritt — und sie lassen sich nur einmal erheben, nämlich sofort.

  • Datum und Uhrzeit des Ereignisses und der Zeitpunkt, zu dem Sie das Wasser bemerkt haben.
  • Fotos und ein kurzes Video des Wasserstands vor dem Abpumpen, aus mehreren Richtungen.
  • Eine dauerhafte Markierung des höchsten Wasserstands an der Wand, mit Datum beschriftet.
  • Eine Liste der beschädigten Gegenstände mit Marke, Typ und, soweit vorhanden, Kaufbeleg.
  • Fotos vom Zustand von Lichtschächten, Bodenabläufen und, falls vorhanden, der Rückstausicherung.
  • Namen und Zeitpunkt aller Stellen, die Sie verständigt haben — Feuerwehr, Netzbetreiber, Hausverwaltung, Versicherung.
  • Belege für Sofortmaßnahmen: Pumpenmiete, Notdienst, Entsorgung. Sie gehören in die Schadenaufstellung.

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Soforthilfen nach einem Hochwasser

Nach größeren Hochwasser- und Starkregenereignissen richten Bund und Länder ereignisbezogene Soforthilfen ein. Sie werden für ein konkretes Ereignis beschlossen, gelten für ein festgelegtes Gebiet und haben eigene Antragswege und Fristen. Ein dauerhaft geltendes Programm, auf das man sich vorab berufen könnte, gibt es nicht.

Diese Seite nennt deshalb weder Programmnamen noch Beträge oder Fristen — sie wären ereignisgebunden und im Ernstfall überholt. Verlässlich sind zwei Wege: die Website Ihrer Kommune und Ihres Bundeslandes zum konkreten Ereignis und die Auskunft Ihrer Gemeindeverwaltung.

Unabhängig davon gilt für die Versicherung: Melden Sie den Schaden früh, dokumentieren Sie vor dem Aufräumen, und holen Sie eine Freigabe ein, bevor Sie Beschädigtes entsorgen. Eine spätere Soforthilfe ersetzt keine Schadenmeldung und keine Belege.

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Häufige Fragen

Was tun, wenn der Keller bei Starkregen vollläuft?

Zuerst wird der überflutete Raum gesichert und nicht betreten: Betroffene Stromkreise abschalten oder abschalten lassen, Personen und Tiere aus dem Untergeschoss holen. Abgepumpt wird erst, wenn der Wasserstand außen sinkt, weil das Wasser im Keller sonst als Gegendruck fehlt. Vor dem Auspumpen fotografieren und den Wasserstand markieren, danach die Versicherung melden und die technische Trocknung starten.

Warum soll man den Keller nicht sofort auspumpen?

Steht außen noch Wasser, drückt es von allen Seiten gegen Kellerwände und Bodenplatte. Das Wasser im Keller wirkt diesem Druck entgegen. Wird zu früh und zu schnell leergepumpt, wirkt der Druck einseitig — Wände und Bodenplatte können Schaden nehmen. Deshalb wird abgewartet, bis der Außenwasserstand sinkt, und danach schrittweise abgepumpt.

Zahlt die Gebäudeversicherung Schäden durch Starkregen?

Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind nicht vom Leitungswasserschutz einer Wohngebäudeversicherung erfasst. Sie fallen unter den Zusatzbaustein für Elementarschäden, der gesondert vereinbart sein muss. Ob er in Ihrem Vertrag enthalten ist, steht im Versicherungsschein; bei Rückstau kommt die Frage nach einer funktionsfähigen Rückstausicherung hinzu.

Darf ich beschädigte Möbel und Geräte sofort entsorgen?

Beschädigte Gegenstände sollten bis zur Freigabe durch die Versicherung nicht entsorgt werden. Sie sind der Beleg für die Schadenhöhe. Fragen Sie bei der Schadenmeldung ausdrücklich nach, was Sie entsorgen dürfen, und dokumentieren Sie vorher jedes Stück einzeln mit Foto und, soweit vorhanden, Typenschild und Kaufbeleg. Verderbliches und offensichtlich Kontaminiertes darf nach Rücksprache früher heraus.

E-Mail: info@wasserschaden-fachbetriebe.deKostenlos anfragen