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Wasserschaden Fachbetriebe

Versicherung

Starkregen, Hochwasser, Rückstau: wann nur die Elementarversicherung zahlt

Wasser, das bei Starkregen oder Hochwasser von außen ins Gebäude gelangt oder aus dem Kanal zurückdrückt, ist kein Leitungswasserschaden. Die Standarddeckung der Wohngebäude- und der Hausratversicherung erfasst es nicht. Dafür gibt es einen eigenen Baustein für erweiterte Naturgefahren, der zusätzlich vereinbart sein muss — ohne ihn besteht für diese Gefahren keine Deckung.

Der Grund liegt in der Systematik: Leitungswasser meint Wasser, das das Rohrsystem des Gebäudes bestimmungswidrig verlässt. Regen war nie in diesem System, und Kanalwasser läuft rückwärts durch eines, das dafür nicht gebaut ist. Diese Seite ordnet die Naturgefahren, benennt die Voraussetzungen aus den Musterbedingungen und beschreibt, was nach einem Wassereinbruch von außen zu tun ist.

Elementarschadenversicherung
Ein zusätzlich vereinbarter Baustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung, der Schäden durch weitere Naturgefahren abdeckt — insbesondere Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Der Baustein ist kein eigener Vertrag, sondern eine Erweiterung des bestehenden. Er ändert nichts an der versicherten Sache, sondern nur an den Gefahren, gegen die sie versichert ist. Sturm und Hagel sind davon zu unterscheiden: Sie gehören schon zum Standardumfang der Wohngebäude- und Hausratversicherung.

Quelle: VGB und VHB, Musterbedingungen des GDV — weitere Elementargefahren · Stand Rechtsstand September 2026

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Welche Gefahr zu welchem Baustein gehört

Die erste Angabe nennt das Ereignis, die zweite die Herkunft des Wassers — sie entscheidet über die Zuordnung. Die vierte Angabe nennt den Punkt, an dem die Deckung im Zweifel scheitert.

Fluss oder Bach tritt über die Ufer

Woher das Wasser kommt

Oberflächenwasser von außen

Zuständiger Baustein

Elementar (Überschwemmung)

Voraussetzung

Baustein vereinbart; Überflutung des Grund und Bodens

Starkregen staut sich auf dem Grundstück und läuft ins Gebäude

Woher das Wasser kommt

Witterungsniederschlag von außen

Zuständiger Baustein

Elementar (Überschwemmung durch Witterungsniederschläge)

Voraussetzung

Baustein vereinbart; die Bedingungen setzen eine Überflutung des Grundstücks voraus

Wasser drückt aus dem Kanal zurück in Keller, Bad oder WC

Woher das Wasser kommt

Öffentliche oder private Abwasserleitung, rückwärts

Zuständiger Baustein

Elementar (Rückstau)

Voraussetzung

Baustein vereinbart; die Bedingungen können funktionsfähige Rückstausicherungen verlangen

Grundwasser steigt und tritt im Keller ein

Woher das Wasser kommt

Wasser aus dem Boden

Zuständiger Baustein

Elementar, nach Maßgabe der vereinbarten Bedingungen

Voraussetzung

Die Musterbedingungen knüpfen an eine Überflutung der Geländeoberfläche an — Grundwasser ohne Austritt an der Oberfläche ist ein Abgrenzungsfall

Schmelzwasser nach Tauwetter dringt ein

Woher das Wasser kommt

Witterungsniederschlag von außen

Zuständiger Baustein

Elementar (Überschwemmung)

Voraussetzung

Baustein vereinbart

Regen dringt durch ein sturmbeschädigtes Dach

Woher das Wasser kommt

Niederschlag durch eine sturmbedingte Öffnung

Zuständiger Baustein

Standardgefahr Sturm und Hagel

Voraussetzung

Nachweis eines Sturmereignisses und der dadurch entstandenen Öffnung

Rohrbruch in der Wand, Heizung undicht

Woher das Wasser kommt

Leitungssystem des Gebäudes

Zuständiger Baustein

Standardgefahr Leitungswasser

Voraussetzung

Bestimmungswidriger Austritt

Diese Seite behandelt den akuten Wassereinbruch durch ein Ereignis. Dauerhaft feuchte Wände ohne ein solches Ereignis sind eine Frage der Bauwerksabdichtung und kein Versicherungsfall dieser Systematik.

Quelle: VGB und VHB, Musterbedingungen des GDV · Stand Rechtsstand September 2026

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Warum die Leitungswasserdeckung hier nicht greift

Die Gefahr Leitungswasser ist in den Musterbedingungen über die Herkunft des Wassers definiert, nicht über den Schaden. Versichert ist Wasser, das bestimmungswidrig aus den Rohren der Wasserversorgung, aus daran angeschlossenen Einrichtungen oder aus Heizungs- und ähnlichen Anlagen des Gebäudes austritt.

Regen, Hochwasser und Schmelzwasser waren nie in diesem System. Sie erreichen das Gebäude von außen, und für diesen Weg ist die Leitungswasserdeckung nicht geschrieben. Beim Rückstau ist es umgekehrt: Das Wasser bewegt sich durch eine Leitung, aber in die falsche Richtung und mit Wasser, das nicht aus der Versorgung stammt.

Für die Praxis heißt das: Die erste Frage nach einem Wasserschaden im Keller lautet nicht „wie viel“, sondern „woher“. Von der Antwort hängt ab, welcher Teil des Vertrages überhaupt betroffen ist — und ob es einen betroffenen Teil gibt.

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Nach einem Wassereinbruch von außen

Die Reihenfolge folgt der Gefahrenlage, nicht der Versicherungsfrage. Betreten Sie überflutete Räume erst, wenn die elektrische Anlage abgeschaltet ist.

  1. Strom in den betroffenen Räumen abschalten

    Nur, wenn das vom trockenen Bereich aus gefahrlos möglich ist. Steht der Sicherungskasten selbst im Wasser oder ist er nur durch überflutete Räume erreichbar, rufen Sie den Netzbetreiber oder die Feuerwehr.

  2. Zutritt sichern, nichts riskieren

    Überflutete Kellerräume können unter Wasserdruck stehen, Öltanks können aufschwimmen. Wo Heizöl im Wasser steht, ist die Feuerwehr zuständig, nicht ein Eimer.

  3. Dokumentieren, bevor abgepumpt wird

    Fotos und Video mit erkennbarem Wasserstand, Datum und Uhrzeit. Markieren Sie die Höhe an der Wand — nach dem Abpumpen ist der Pegel nur noch schwer zu belegen.

  4. Schaden anzeigen

    Unverzüglich nach Kenntnis, wie es § 30 Abs. 1 VVG verlangt. Nennen Sie ausdrücklich die Herkunft des Wassers, damit der Vorgang beim richtigen Baustein landet.

  5. Abpumpen und Bauteile trocknen lassen

    Nach dem Abpumpen bleibt Wasser im Estrich, in der Dämmschicht und im Mauerwerk. Ohne technische Trocknung bleibt es dort — mit den bekannten Folgen für Bauteil und Raumluft.

  6. Belege sammeln

    Rechnungen für Pumpe, Container, Trocknungsgeräte und Strom aufheben. Aufwendungen zur Schadenminderung können nach § 83 Abs. 1 VVG zu erstatten sein, auch wenn sie erfolglos bleiben.

Quelle: §§ 30, 82, 83 VVG · Stand Rechtsstand September 2026

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Die Diskussion über eine Pflichtversicherung

Über eine verpflichtende Absicherung von Gebäuden gegen Elementarschäden wird zwischen Bund und Ländern beraten. Der Vorgang ist offen: Es liegt kein in Kraft getretenes Gesetz vor, das Eigentümer zum Abschluss verpflichtet oder Versicherer zum Angebot zwingt.

Für einen heute eingetretenen Schaden ändert die Diskussion nichts. Maßgeblich ist der Vertrag, der im Schadenzeitpunkt bestand. Wir geben zum Ausgang des Verfahrens keine Prognose ab und nennen kein Datum — beides wäre geraten.

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Häufige Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung bei Hochwasser?

Hochwasser ist im Standardumfang der Wohngebäudeversicherung nicht enthalten. Es gehört zu den weiteren Elementargefahren, die als eigener Baustein zusätzlich vereinbart werden. Ohne diesen Baustein besteht für Überschwemmungsschäden keine Deckung, auch wenn das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel versichert ist.

Was ist ein Rückstauschaden?

Ein Rückstauschaden entsteht, wenn Abwasser aus der Kanalisation zurück in das Gebäude gedrückt wird und dort an den tiefsten Entwässerungspunkten austritt: Kellerablauf, Waschbecken, Dusche oder WC. Die Musterbedingungen ordnen Rückstau den Elementargefahren zu. Sie können zusätzlich verlangen, dass vorgeschriebene Rückstausicherungen vorhanden und funktionsfähig sind.

Ist Starkregen dasselbe wie Überschwemmung?

Starkregen ist das Wetterereignis, Überschwemmung die versicherungsrechtliche Gefahr. Die Musterbedingungen setzen für eine Überschwemmung durch Witterungsniederschläge voraus, dass sich Wasser auf dem Grund und Boden ansammelt und das Gebäude von dort erreicht. Regen, der durch ein undichtes Dach eindringt, erfüllt das nicht und wird anders eingeordnet.

Kommt die Elementarschaden-Pflichtversicherung?

Zum Stand dieser Seite ist kein Gesetz zu einer Elementarschaden-Pflichtversicherung in Kraft; das Vorhaben wird zwischen Bund und Ländern beraten. Eine Prognose zum Ausgang oder zum Zeitpunkt geben wir nicht ab. Für einen bereits eingetretenen Schaden gilt allein der Vertrag, der im Schadenzeitpunkt bestand.

Wer zahlt, wenn der Elementarbaustein fehlt?

Ohne Elementarbaustein tragen Sie den Schaden durch Naturgefahren selbst, sofern kein anderer dafür haftet. In Betracht kommt eine Haftung Dritter, etwa wenn ein Rückstau auf einen Mangel der öffentlichen Kanalisation zurückgeht — das ist ein eigener, verschuldensabhängiger Weg. Ob ein Land zu einem bestimmten Schadensereignis ein Hilfsprogramm eingerichtet hat, beantworten die zuständigen Behörden.

E-Mail: info@wasserschaden-fachbetriebe.deKostenlos anfragen