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Wasserschaden Fachbetriebe

Soforthilfe

Wasserschaden — was jetzt zu tun ist

Bei einem Wasserschaden gilt diese Reihenfolge: Strom im betroffenen Bereich abschalten, Wasser abstellen, fotografieren, dem Versicherer melden. Erst danach wird geräumt, aufgenommen und getrocknet.

Die Schritte stehen unten einzeln. Wenn gerade Wasser läuft, lesen Sie nur Schritt 1 und 2 — alles Weitere hat Zeit.

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Die sieben Schritte

Von oben nach unten. Die ersten beiden sind die eiligen.

  1. 1. Strom abschalten

    Sicherung des betroffenen Bereichs aus. Nicht in stehendes Wasser treten, solange der Strom an ist.

  2. 2. Wasser abstellen

    Absperrhahn am betroffenen Gerät oder Strang schließen. Findet sich keiner: Haupthahn zu. Er sitzt am Hauswasseranschluss.

  3. 3. Nachbarn und Hausverwaltung informieren

    Läuft Wasser durch Decke oder Wand, ist die Wohnung darunter betroffen. Bei Schäden am Steigstrang oder an gemeinschaftlichen Leitungen die Hausverwaltung anrufen.

  4. 4. Fotografieren, bevor Sie räumen

    Jeder betroffene Raum, jede nasse Fläche, der Wasserstand, die Schadstelle. Ein Video mit gesprochenem Kommentar geht schneller als Einzelbilder. Nasse Gegenstände nicht wegwerfen.

  5. 5. Wasser aufnehmen und lüften

    Stehendes Wasser abschöpfen oder absaugen, Möbel hochstellen, Türen und Schubladen öffnen. Das begrenzt den Schaden und gehört zu Ihrer Pflicht, ihn gering zu halten.

  6. 6. Versicherung melden

    Unverzüglich melden — mit Datum, Uhrzeit, vermuteter Ursache und Fotos. Größere Eingriffe wie das Öffnen von Bauteilen vorher abstimmen.

  7. 7. Trocknung nicht aufschieben

    Feuchte wandert weiter in Estrich, Dämmschicht und Wand, solange sie im Bauteil steht. Je früher gemessen und getrocknet wird, desto kleiner bleibt der Bereich, der geöffnet werden muss.

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Was jetzt nicht hilft

Diese sechs Wege verlängern den Schaden, statt ihn zu verkleinern:

  • Nasse Bauteile mit aufgedrehter Heizung und geschlossenen Fenstern trocknen wollen — die Feuchte geht in die Raumluft und schlägt sich an der kältesten Fläche wieder nieder.
  • Bodenbeläge zurücklegen oder Möbel zurückstellen, solange darunter Feuchte steht.
  • Nasse Gegenstände entsorgen, bevor sie fotografiert und in der Schadenaufstellung erfasst sind.
  • Aufstemmen, bevor jemand gemessen hat — die Stelle, an der es tropft, ist nicht zwingend die Stelle, an der Wasser austritt.
  • Elektrogeräte, die im Wasser standen, wieder einschalten, bevor ein Elektrofachbetrieb sie geprüft hat.
  • Warten, bis es von allein trocknet: In geschlossenen Schichten geschieht das nicht in überschaubarer Zeit.

Wen Sie in welcher Lage anrufen

Die erste Stelle ist nicht immer der Sanierungsbetrieb. Diese Zuordnung spart den Umweg:

LageErste StelleWarum diese zuerst
Wasser läuft, der Haupthahn ist nicht erreichbarHausverwaltung oder WasserversorgerNur sie kommen an die Absperrung vor dem Hausanschluss
Wasser steht im Bereich der ElektroinstallationFeuerwehr über 112 oder NetzbetreiberFreischalten geht dem Bergen und dem Abpumpen vor
Rohrbruch in der eigenen Wohnung, Wasser gestopptSanitärbetrieb, danach SanierungsbetriebErst die Leitung dicht, dann Messung und Trocknung
Wasser kommt aus der Wohnung darüberNachbarn, dann HausverwaltungStoppen lässt sich der Austritt nur dort
Schaden steht, Ursache unklarVersicherer melden, dann Ortung veranlassenDie Ortung ist eine eigene Leistung mit eigenem Bericht
Wasser von außen nach StarkregenBei Gefahr die Feuerwehr, sonst ein SanierungsbetriebFür Wasser von außen gilt ein anderer Versicherungszweig

Bei Gefahr für Personen ist der Notruf 112 immer die erste Stelle — vor jeder Überlegung zur Zuständigkeit.

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Schadenminderungspflicht
Die vertragliche Pflicht, nach Eintritt eines Versicherungsfalls das Ausmaß des Schadens im Rahmen des Zumutbaren zu begrenzen — etwa durch Abstellen des Wassers, Aufnehmen stehender Nässe und rechtzeitigen Beginn der Trocknung.
Sie ist der Grund, warum Sie nicht warten müssen, bis ein Regulierer vor Ort war: Nichtstun ist keine sichere Seite. Halten Sie mit Fotos und Zeitangaben fest, was Sie getan haben — dann ist die Maßnahme später nachvollziehbar, auch wenn sie sich im Nachhinein als überflüssig herausstellt.

Quelle: § 28 VVG sowie die Rettungs- und Schadenminderungsobliegenheiten der Musterbedingungen VGB und VHB; maßgeblich ist Ihr Vertrag · Stand September 2026

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Häufige Fragen

Was ist bei einem Wasserschaden zuerst zu tun?

Zuerst wird der Strom im betroffenen Bereich abgeschaltet, danach das Wasser abgestellt. Beides geht dem Aufräumen vor, weil Wasser Strom leitet und weil jede weitere Minute Austritt den Schaden vergrößert. Erst danach folgen Fotos, die Meldung an den Versicherer und die Trocknung.

Muss ich vor dem Aufräumen die Versicherung fragen?

Sofortmaßnahmen gegen weiteren Schaden dürfen Sie ohne Rückfrage treffen — Wasser abstellen, aufnehmen, Möbel in Sicherheit bringen. Abstimmen sollten Sie alles, was darüber hinausgeht: Bauteile öffnen, Böden entfernen, Gegenstände entsorgen. Fotografieren Sie den Zustand, bevor Sie etwas verändern.

Wie schnell muss ich den Schaden melden?

Die Meldung soll unverzüglich erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Stundenzahl nennt das Gesetz nicht; was Ihr Vertrag verlangt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Melden Sie an dem Tag, an dem Sie den Schaden bemerken, und halten Sie Datum und Uhrzeit fest.

Reicht es, wenn ich Fenster öffne und heize?

Lüften und Heizen entfernen keine Feuchte aus Estrich, Dämmschicht oder Wandaufbau. Sie wirken auf die Feuchte in der Raumluft, erreichen aber nicht die geschlossenen Schichten darunter. Ob dort Wasser steht, zeigt allein eine Messung.

Wen rufe ich nachts an?

Bei Gefahr für Personen oder für die Elektroinstallation ist der Notruf 112 die richtige Stelle. Lässt sich das Wasser nicht absperren, weil die Absperrung vor dem Hausanschluss liegt, hilft der Bereitschaftsdienst des Wasserversorgers oder die Hausverwaltung weiter. Für die Sanierung selbst zählt nicht die Uhrzeit, sondern dass der Austritt gestoppt und das Wasser aufgenommen ist.

Wasserschaden an der Wand: was tun bis zur Messung?

Möbel und Bilder von der Wand abrücken, Steckdosen in der Nähe prüfen und den betroffenen Stromkreis im Zweifel abschalten. Weder aufstemmen noch überstreichen — beides verdeckt den Befund, nach dem die Messung sucht. Fotografieren Sie die Stelle und markieren Sie den Rand der feuchten Fläche mit Bleistift und Datum, damit erkennbar wird, ob sie wächst. Ob dahinter eine Leitung leckt, klärt die Feuchtemessung und gegebenenfalls die Leckortung.

E-Mail: info@wasserschaden-fachbetriebe.deKostenlos anfragen